Ab 2025: Nur noch die Hälfe - sichern Sie sich den Bayerischen Pflegebonus rechtzeitig
Johanna MüllerAb 2025: Nur noch die Hälfe - sichern Sie sich den Bayerischen Pflegebonus rechtzeitig
Ab 2026 nur noch die Hälfte: Bayerisches Pflegegeld für 2025 rechtzeitig sichern
Teaser: Pflegebedürftige in Bayern mit Pflegegrad 2 oder höher können auch für das Jahr 2025 noch 1.000 Euro Bayerisches Pflegegeld erhalten. Wichtig: Ab 2026 wird der Betrag auf 500 Euro pro Jahr halbiert.
Veröffentlichungsdatum: 21. Dezember 2025, 14:00 Uhr MEZ
Schlagwörter: Finanzen, Privatfinanzen
Artikeltext: Das Bayerische Pflegegeld (Landespflegegeld) steht vor einer deutlichen Kürzung: Ab 2026 sinkt die jährliche Zahlung für Berechtigte mit Pflegegrad 2 oder höher von 1.000 auf 500 Euro. Anträge für das Jahr 2025 müssen noch bis zum 31. Dezember dieses Jahres gestellt werden – dabei gelten bereits neue Regelungen.
Aktuell erhalten anspruchsberechtigte Pflegebedürftige in Bayern jährlich 1.000 Euro, sofern sie mindestens Pflegegrad 2 haben. Die Leistung ist zweckungebunden und kann frei verwendet werden. Zudem verlängern sich bewilligte Ansprüche automatisch, solange die Voraussetzungen weiterhin erfüllt sind.
Ab 2026 wird die Zahlung auf 500 Euro halbiert. Das Bayerische Landesamt für Pflege (LfP) übernimmt dann alle Aufgaben rund um das Pflegegeld – von der Antragsbearbeitung über die Bewilligung bis hin zur Auszahlung. Damit wird die Zuständigkeit in einer Behörde gebündelt. Für den Antrag ist eine Kopie des Bescheids der Pflegekasse ausreichend; zusätzliche ärztliche Gutachten sind nicht erforderlich. Wer den Antrag durch einen Bevollmächtigten stellt, muss zudem eine Kopie des Ausweises des Betreuers oder eine Vollmacht vorlegen. Die Beantragung ist online unter www.landespflegegeld.bayern.de möglich. Bei Fragen zur Pflege bietet das Pflegestützpunkt Rhön-Grabfeld Unterstützung an.
Stichtag für die Anträge 2025 bleibt der 31. Dezember 2025. Ab dem kommenden Jahr wird das reduzierte Pflegegeld in Höhe von 500 Euro vollständig vom LfP verwaltet. Eine automatische Weiterzahlung erfolgt weiterhin, sofern die Anspruchsvoraussetzungen bestehen bleiben.