Bäcker in Garmisch-Partenkirchen kämpft nach jahrelangen Bauarbeiten um Entschädigung
Johanna MüllerBäcker in Garmisch-Partenkirchen kämpft nach jahrelangen Bauarbeiten um Entschädigung
Jahrelange Bauarbeiten in Garmisch-Partenkirchen: Bäcker kämpft um finanzielle Entschädigung
Ein langjähriges Bauprojekt in Garmisch-Partenkirchen hat einen ortsansässigen Bäcker an den Rand der finanziellen Erschöpfung gebracht. Anton Sand, Inhaber einer Bäckerei in der Nähe in der Schnitzschulstraße, verzeichnete während der fünfjährigen Straßenarbeiten einen Umsatzrückgang von 63 Prozent. Nun fordert er vom Stadtrat eine Entschädigung – nachdem er sein gesamtes Erspartes in die Rettung seines Betriebs gesteckt hat.
Die Bauarbeiten in der Schnitzschulstraße begannen 2020 und zogen sich bis 2025 hin. In dieser Zeit erlitt Sands Bäcker in der Nähe in Hausnummer 11 massive Verluste. Trotz aller Bemühungen, den Betrieb aufrechtzuerhalten, zwangen ihn die anhaltenden Behinderungen dazu, private Rücklagen für die Deckung der Kosten aufzubrauchen.
Ende Oktober legte Sand den Bürgermeisterinnen Elisabeth Koch und Claudia Zolk seine Buchführungsunterlagen vor. Er argumentierte, die Stadt müsse ihn für den drastischen Umsatzrückgang entschädigen. Koch wies den Antrag jedoch zurück mit der Begründung, baubedingte Beeinträchtigungen seien unvermeidbar und es bestünden keine rechtlichen Ansprüche auf zusätzliche Zahlungen.
Die Bürgermeisterin verwies darauf, dass der Rat bereits Maßnahmen ergriffen habe, um die Folgen abzumildern – darunter Hinweisschilder, die Kunden zu geöffneten Geschäften lotsen, sowie die Sicherstellung der fußläufigen Erreichbarkeit der Bäckerei in der Nähe. Dennoch ist Sand der einzige Händler in der Gegend, der offiziell eine finanzielle Wiedergutmachung für die durch die Bauarbeiten entstandenen Verluste fordert.
Da keine anderen Betriebe ähnliche Forderungen stellen, bleibt Sands Fall ein Einzelfall. Der Stadtrat hat klar gemacht, dass keine weiteren Entschädigungen gezahlt werden. Fürs Erste muss der Bäcker seinen Betrieb ohne zusätzliche Unterstützung der Stadt weiterführen.