21 December 2025, 15:11

Baupreise steigen: Werden Gewächshäuser zum Luxusgut?

 Autos stehen auf einer Wiese in der Mitte des Bildes, mit Zelten, weiteren Autos, Menschen und Vegetation im Hintergrund und Männern, Stühlen und einem Tisch auf der linken Seite.

Baupreise steigen: Werden Gewächshäuser zum Luxusgut?

Baukosten steigen: Werden Gewächshäuser zum Luxusgut?

Teaser: Wegen Bürokratie gerät heimisches Gemüse in Gefahr. Die Landwirte zahlen den Preis.

Bauvorschriften verschärfen sich: Gewächshausbetreiber fürchten höhere Kosten

Eine geplante Änderung der deutschen Bauvorschriften könnte Gewächshausbetreiber mit deutlich höheren Kosten belasten. Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) plant, den speziellen Abschnitt für Gewächshäuser aus seinen technischen Richtlinien bis zum 19. Dezember 2025 zu streichen. Ohne diese Regelungen könnten Gewächshäuser künftig denselben strengen Anforderungen unterliegen wie Hochhäuser.

Der Entwurf zur Überarbeitung der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) sieht vor, die bisherigen Gewächshausrichtlinien ersatzlos zu streichen. Diese Änderung würde Züchter zwingen, deutlich strengere bauliche Vorgaben einzuhalten – mit der Folge stark steigender Baukosten. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen steuert das Verfahren und hat eine öffentliche Konsultation bis zum selben Stichtag im Dezember angesetzt.

Der Bayerische Bauernverband (BBV) warnt vor gravierenden Folgen für die heimische Landwirtschaft. In einem Positionspapier und Schreiben an die Ministerien betont der Verband, dass verschärfte Standards den Bau und Betrieb von Gewächshäusern massiv verteuern würden. Fehlende branchenspezifische Regelwerke könnten deutsche Erzeuger im Wettbewerb mit anderen europäischen Produzenten benachteiligen. Gewächshäuser sind ein zentraler Baustein der deutschen Nahrungsmittelproduktion. Verlässliche und kostengünstige Bauvorgaben sichern ihre Effizienz. Sollten die Änderungen in Kraft treten, drohen vielen Betrieben finanzielle Engpässe oder Verzögerungen bei der Erweiterung ihrer Kapazitäten.

Bis zum 19. Dezember 2025 kann die Öffentlichkeit Stellung zum Entwurf nehmen. Wird die Neuregelung verabschiedet, entfällt der Gewächshaus-Abschnitt vollständig – Betreiber müssten sich dann an allgemeinere und teurere Baunormen halten. Der BBV und andere Branchenverbände setzen sich weiterhin für eine Lösung ein, die den Gewächshausbau bezahlbar hält.