27 April 2026, 08:15

Bauunternehmer wegen Lohnvorenthaltung und illegaler Beschäftigung verurteilt

Schwarz-weißes Schild an einem Gebäude mit der Aufschrift "Bitte nicht verschmutzen - Verursacher werden verfolgt - Kein Entsorgen".

Bauunternehmer wegen Lohnvorenthaltung und illegaler Beschäftigung verurteilt

Ein 47-jähriger Mann aus Südosteuropa ist zu einer achtmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden, weil er Arbeiter ausgebeutet und Sozialabgaben hinterzogen hat. Das Landgericht Landshut sprach ihn der Lohnvorenthaltung, der Veruntreuung von Geldern und der Beihilfe zum illegalen Aufenthalt schuldig, nachdem eine Polizeikontrolle sein kriminelles System aufgedeckt hatte.

Der Fall nahm seinen Anfang, als Beamte bei einer routinemäßigen Verkehrskontrolle einen seiner Mitarbeiter anhielten – und dabei ein größeres Netzwerk nicht angemeldeter Beschäftigungsverhältnisse sowie ausstehende Sozialbeiträge in Höhe von über 28.000 Euro aufdeckten.

Der Verurteilte hatte über zehn Monate hinweg ein privates Bauprojekt geleitet und dabei vier Arbeiter aus Südosteuropa ohne Anmeldung beschäftigt. Keiner von ihnen war bei der Sozialversicherung gemeldet, und drei besaßen nicht die erforderliche Aufenthaltserlaubnis für eine legale Beschäftigung. Durch ihre Anstellung ermöglichte er ihren illegalen Aufenthalt im Land.

Ermittlungen förderten später zutage, dass der Mann zudem Lohnzahlungen von einem örtlichen Bauunternehmen erhalten hatte. Dieser Zusammenhang veranlasste die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Landshut zu weiteren Nachforschungen. Die Untersuchungen bestätigten, dass er Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge in insgesamt 28.215 Euro nicht abgeführt hatte.

Das Gericht urteilte, dass der Angeklagte als Geschäftsführer eines Bauunternehmens im Landkreis Landshut in neun Fällen Löhne vorenthalten hatte. Neben den finanziellen Verstößen musste er sich zudem wegen Beihilfe zum illegalen Aufenthalt in drei Fällen verantworten. Trotz der Schwere der Taten wurde die achtmonatige Haftstrafe zur Bewährung ausgesetzt.

Das Urteil schließt einen Fall ab, der mit einer einfachen Verkehrskontrolle begann, doch systematische Ausbeutung und wirtschaftliche Vergehen ans Licht brachte. Der Verurteilte muss nun die Bewährungsauflagen erfüllen, während die ausstehenden Sozialbeiträge weiterhin offen sind. Ob weitere Schritte gegen das beteiligte Bauunternehmen eingeleitet werden, ließen die Behörden offen.

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