Bayern führt ab Mai 2026 die bundesweite Behördennummer 115 ein
Bayern schließt sich ab 1. Mai 2026 vollständig der bundesweiten Behördenrufnumer 115 an
Ab dem 1. Mai 2026 wird Bayern die bundesweite Behördenhotline 115 flächendeckend einführen. Über die Nummer können Bürgerinnen und Bürger Unterstützung von der öffentlichen Verwaltung erhalten – künftig in ganz Bayern. Damit folgt der Freistaat einem bundesweiten Vorhaben, den Zugang zu behördlichen Informationen in ganz Deutschland zu vereinheitlichen.
Bisher zählte Bayern zu den letzten Bundesländern, in denen die 115 nicht landesweit verfügbar war. Zwar boten einige Städte wie München den Service bereits an, doch in vielen Regionen mussten sich die Bürger an separate Hotlines wenden. Mit der Ausweitung können nun alle Einwohnerinnen und Einwohner unter der 115 montags bis freitags von 8:00 bis 18:00 Uhr Auskunft zu Bundes-, Landes- und Kommunalangelegenheiten erhalten – von Genehmigungen bis hin zu Sozialleistungen.
Die Hotline umfasst zudem einen Gebärdentelefondienst für hörgeschädigte und gehörlose Nutzer. Damit wird Barrierefreiheit sichergestellt und den Vorgaben des Onlinezugangsgesetzes Rechnung getragen. Trotz der Neuerung bleiben die bestehende bayerische Servicehotline "Bayern direkt" sowie kommunale Beratungsangebote weiterhin eigenständig erhalten.
Die einheitliche Einführung der 115 in ganz Deutschland erfolgte erstmals am 1. Mai 2024. Bis zu diesem Zeitpunkt hatte kein Bundesland den Service vollständig umgesetzt. Mit dem Anschluss Bayerns geht die nationale Bestrebung weiter, den Behördenservice für die Bürger zu vereinfachen.
Mit der nun landesweit aktiven 115-Hotline erhalten die Bayern eine zentrale Anlaufstelle für alle verwaltungsrelevanten Anfragen. Der Service deckt sämtliche Verwaltungsthemen ab und bietet zudem Gebärdensprachunterstützung. Die Umsetzung der bundesweiten Vorgaben sorgt zudem für Gleichheit mit den übrigen Bundesländern.






