Neue Transparenz zur Verhinderung von Missbrauch von Wohnraum - Bayern verschärft Ferienwohnungs-Regeln gegen Wohnungsmangel ab 2026
Bayern führt strengere Regeln für Ferienwohnungen ein, um Wohnungsmangel zu bekämpfen
Ab dem 1. April 2026 gelten in Bayern verschärfte Vorschriften für die kurzfristige Vermietung von Ferienwohnungen. Das vom Landtag beschlossene Gesetz soll der zunehmenden Wohnungsnot entgegenwirken. Künftig müssen Eigentümer ihre Immobilien registrieren lassen, bevor sie sie auf Plattformen wie Airbnb anbieten dürfen.
Das Zweckentfremdungsverbotsgesetz räumt den Kommunen erweiterte Befugnisse ein, um die Vermietung an Touristen stärker zu kontrollieren. Eigentümer benötigen eine offizielle Registriernummer, die sie an die Buchungsportale weitergeben müssen. Ohne diese Nummer dürfen keine Angebote online geschaltet werden.
Zusätzlich erhalten die Behörden Zugang zu einem EU-weiten Datenaustauschsystem, um die Einhaltung der Vorschriften zu überwachen. Ziel des Gesetzes ist es, zu verhindern, dass Wohnraum in Touristenunterkünfte umgewandelt wird – eine Praxis, die nach Ansicht von Kritikern die Wohnungsnot weiter verschärft.
Bayern folgt damit dem Beispiel anderer deutscher Städte und Regionen wie Nordrhein-Westfalen, München, Berlin und Hamburg, die bereits ähnliche Registrierungspflichten eingeführt haben. Diese Maßnahmen bestanden bereits, bevor das bayerische Gesetz finalisiert wurde.
Die neuen Regelungen treten im April 2026 in Kraft. Die Behörden werden digitale Werkzeuge nutzen, um Kurzzeitvermietungen zu überwachen und die Einhaltung der Vorschriften durchzusetzen. Das Gesetz soll sicherstellen, dass mehr Wohnungen langfristig für Einwohner und nicht für Touristen verfügbar bleiben.






