Betrug mit Arbeitslosengeld: Zulieferer muss 8.560 Euro Strafe zahlen
Ben SchmidtBetrug mit Arbeitslosengeld: Zulieferer muss 8.560 Euro Strafe zahlen
Ein Entsorgungsunternehmen in Bayern steht im Zusammenhang mit einem Betrugsfall bei Arbeitslosengeld. Die Behörden deckten auf, dass ein Zulieferer, der staatliche Leistungen bezog, zusätzliche Einnahmen aus dem Verkauf von Schrottmetall nicht deklariert hatte. Der Fall führte nun zu einem Gerichtsurteil und einer Geldstrafe für den Betroffenen.
In den vergangenen fünf Jahren haben deutsche Zollbehörden bundesweit etwa 250.000 ähnliche Fälle aufgedeckt. Der gesamte finanzielle Schaden durch solche Betrugsfälle beläuft sich laut offiziellen Angaben auf rund 1,2 Milliarden Euro.
Die Ermittlungen begannen, als das Hauptzollamt Landshut die Unterlagen des Entsorgungsunternehmens prüfte. Dabei stellte sich heraus, dass der Zulieferer Schrottmetall im Wert von 40.000 Euro verkauft hatte, während er weiterhin Arbeitslosengeld bezog. Das zusätzliche Einkommen war dem Jobcenter nicht gemeldet worden.
Das Amtsgericht Erding fällte später ein Urteil in der Sache. Der Zulieferer wurde wegen Betrugs zu einer Geldstrafe von 8.560 Euro verurteilt, nachdem er eingeräumt hatte, seine Einnahmen zu niedrig angegeben zu haben. Über zwei Jahre hinweg führte diese Täuschung zu rund 3.000 Euro an zu Unrecht bezogenen Sozialleistungen.
Elvira Enders-Beetschen, Sprecherin des Hauptzollamts, betonte die gesetzliche Pflicht von Leistungsbeziehern. Sie erinnerte daran, dass jede Veränderung der finanziellen Verhältnisse unverzüglich dem Jobcenter gemeldet werden muss. Unterlassungen können, wie in diesem Fall, schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen.
Der Zulieferer muss nun die vom Gericht verhängte Strafe von 8.560 Euro zahlen. Der Fall wirft zudem ein Schlaglicht auf das größere Problem des Sozialleistungsbetrugs, der die deutschen Steuerzahler in den letzten Jahren Milliarden gekostet hat. Die Zollbehörden setzen ihre Überwachung und Aufklärung solcher Straftaten bundesweit fort.






