Betrunken zum Bewerbungsgespräch: 4,75 Promille und ein gescheiterter Jobstart
Hannah BöhmBetrunken zum Bewerbungsgespräch: 4,75 Promille und ein gescheiterter Jobstart
Eine 45-jährige Frau erschien betrunken zu einem Vorstellungsgespräch in einem Seniorenheim – mit einem Blutalkoholspiegel weit über dem gesetzlichen Grenzwert. Sie war selbst mit dem Auto zur Verabredung gefahren. Das Personal bemerkte sofort, dass etwas nicht stimmte, und alarmierte die Behörden.
Der Vorfall begann, als die Frau zum Bewerbungsgespräch in der Pflegeeinrichtung eintraf. Die Personalverantwortliche nahm starken Alkoholgeruch wahr und verständigte die Polizei. Bei einer Atemalkoholmessung stellten die Beamten einen atemberaubenden Wert von 4,75 Promille fest – mehr als das Vierfache des erlaubten Limits.
Das Messgerät versagte beim zweiten Versuch, weil die Alkoholkonszentration zu hoch war. Trotz dieser Umstände wurde die Frau zunächst vor Gericht freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft legte jedoch Berufung ein, woraufhin sie wegen fahrlässiger Trunkenheitsfahrt verurteilt wurde.
Nun drohen ihr ein Bußgeld in Höhe von 750 Euro sowie ein mindestens sechsmonatiges Fahrverbot. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
Der Fall zeigt die schweren Risiken, die von extrem alkoholisierten Autofahrern ausgehen. Der Führerschein der Frau bleibt vorerst eingezogen, bis weitere rechtliche Schritte abgeschlossen sind. Ein endgültiges Urteil wird klären, ob zusätzliche Strafen verhängt werden.






