26 March 2026, 22:15

Bundesregierung setzt auf GAK statt neues Tierschutz-Förderprogramm für Landwirte

Schwarz-weiß-Zeichnung eines Bauernhofs mit Häusern, Bäumen, einem Zaun, Gras und einem Logo mit Text und einem Pferd, wobei der Text "Seblöf Glising, das erste Haus in Deutschland" lautet.

Bundesregierung setzt auf GAK statt neues Tierschutz-Förderprogramm für Landwirte

Die Bundesregierung wird kein neues Bundesförderprogramm für Viehbetriebe auflegen, die höhere Tierschutzstandards erfüllen wollen. Stattdessen fließen die Mittel ab September über ein bestehendes Förderinstrument. Die Entscheidung folgt auf Bedenken wegen finanzieller Engpässe und regulatorischer Hürden.

Insgesamt werden 150 Millionen Euro für verbesserte Tierschutzmaßnahmen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) bereitgestellt. Dieses Programm ermöglicht Bund und Ländern, ihre Ressourcen zu bündeln und so die begrenzten Mittel effizienter einzusetzen. Das Ministerium hat zudem zugesagt, den Haushaltsausschuss vor etwaigen Bundes-Länder-Entscheidungen im Planungsausschuss (Planak) zu informieren.

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Kritik an der Vorgehensweise der Regierung wird laut. Leon Eckert, tierschutzpolitischer Sprecher der Grünen, behauptet, selbst Koalitionspartner seien unzufrieden mit der Handhabung des Themas durch die Ministerin. Der CDU-Abgeordnete Oliver Vogt hingegen dankte Alois Rainer dafür, Unsicherheiten auszuräumen, die durch frühere Pläne zur Kürzung der GAK-Mittel entstanden waren.

Der Haushaltsausschuss fordert eine strengere Kontrolle darüber, wie der 907-Millionen-Euro-Haushalt der GAK auf die Länder verteilt wird. Beamte argumentieren, ein eigenständiges Bundesprogramm würde Landwirten ohne stabile Finanzierung und notwendige gesetzliche Anpassungen kaum nutzen. Der Fokus bleibt daher auf bestehenden Strukturen – nicht auf neuen Initiativen.

In den vergangenen fünf Jahren mangelte es bei der Förderung von Ställen mit höheren Tierschutzstandards an klaren Daten. Die Aufmerksamkeit richtet sich nun auf das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz (TierHaltKennzG), dessen Inkrafttreten sich bis zum 1. März 2026 verzögert. Branchenverbände fordern Nachbesserungen, um Bürokratie abzubauen und eine praktikable Umsetzung bis 2027 zu gewährleisten. Zudem könnten EU-Reformen bis 2026 zusätzliche Unterstützung erfordern, etwa über einen Just Transition Fund, um Betrieben die Einhaltung höherer Standards zu ermöglichen.

Die Entscheidung der Regierung bedeutet, dass vorerst keine neuen Bundesfördergelder fließen werden. Die GAK bleibt damit der zentrale Hebel für Verbesserungen im Tierschutz. Landwirte und Politiker müssen sich vorerst in diesem Rahmen bewegen – bis mögliche Änderungen geprüft werden.

Quelle