Falsche Waffenpapiere: Kanadier am Münchner Flughafen festgenommen
Johanna MüllerFalsche Waffenpapiere: Kanadier am Münchner Flughafen festgenommen
Ein kanadischer Reisender wurde am Flughafen München festgenommen, nachdem er eine gefälschte Waffenbesitzkarte vorgelegt hatte. Der Vorfall ereignete sich, als Mitarbeiter der Fluggesellschaft bei der Abfertigung Unstimmigkeiten bemerkt und die Bundespolizei alarmiert hatten. Die Behörden erhoben später Anklage wegen Urkundenfälschung und Verstößen gegen das Waffengesetz.
Der 58-Jährige erschien mit einem kleinkalibrigen Jagdgewehr am Check-in-Schalter. Das Personal kontaktierte umgehend die Bundespolizei, um seine Papiere zu überprüfen und die Verpackung der Waffe zu kontrollieren. Bei der Untersuchung stellten die Beamten fest, dass die deutsche Transportgenehmigung gefälscht war.
Der Mann gestand, das Dokument selbst gefälscht zu haben, und bot an, vor Ort eine Strafe zu zahlen. Dennoch leiteten die Behörden ein formelles Verfahren ein, darunter den Verdacht auf Urkundenfälschung und Verstöße gegen das deutsche Waffengesetz. Sein Gewehr wurde als Beweismittel beschlagnahmt.
Während der Befragung erklärte der Reisende, er sei bereits früher mit Schusswaffen über München gereist und habe bei früheren Jagdausflügen gültige Genehmigungen besessen. Diesmal habe er es jedoch versäumt, vor der Ankunft die erforderliche Erlaubnis zu beschaffen. Um mögliche Prozesskosten abzudecken, musste er vor seiner Freilassung eine Kaution von 3.000 Euro hinterlegen.
Nach deutschen Vorschriften müssen Schusswaffen vorab angemeldet und sicher im aufgegebenen Gepäck verpackt werden. Reisende ohne gültige Papiere riskieren die Beschlagnahmung der Waffe, Geldstrafen oder sogar strafrechtliche Verfolgung.
Das Gewehr des Mannes bleibt vorerst in Polizeigewahrsam, während die Ermittlungen andauern. Er muss nun weitere juristische Schritte in Deutschland abwarten. Der Fall unterstreicht die strenge Durchsetzung der Vorschriften für den Transport von Schusswaffen am Flughafen München.






