Gamsjagd im Kürnacher Wald nach Gerichtsurteil wieder gestattet
Gamsjagd im Kürnacher Wald bei Kempten nach Gerichtsentscheid wieder aufgenommen
Nach einer gerichtlichen Bestätigung des Abschussplans hat die Bejagung von Gämsen im Kürnacher Wald nahe Kempten wieder begonnen. Die Entscheidung erlaubt die Entnahme von bis zu 15 Tieren in acht Jagdbezirken innerhalb des Reviers der Hegegemeinschaft Buchenberg. Dem Urteil war eine Klage einer Tierschutzorganisation vorausgegangen, die sich um den lokalen Bestand der Art sorgte.
Das Verwaltungsgericht Augsburg wies am 22. Februar 2022 eine Klage gegen den Abschussplan für die Jahre 2021/2022 ab. Im Mittelpunkt des Verfahrens stand eine Quote von 15 Gämsen, die die Untere Jagdbehörde in Abstimmung mit der Hegegemeinschaft Buchenberg genehmigt hatte. Die Tierschutzorganisation Wildes Bayern hatte argumentiert, dass ein Bestand von nur 18 Tieren bei einer Zählung im Jahr 2020 eine Bejagung unvertretbar mache.
Das Gericht urteilte, die Behörde habe korrekt gehandelt, indem sie das Gesundheitsrisiko für den Bestand gegen die durch Verbiss verursachten Waldschäden abgewogen habe. Seine Entscheidung stützte sich auf eine Ortsbegehung aus dem Jahr 2019 sowie weitere Untersuchungen zu Bestandszahlen und Lebensraum der Gämsen. Die Jagd war bereits auf der baden-württembergischen Seite des Kürnacher Waldes erlaubt – das Urteil erweitert sie nun auf die Allgäuer Seite.
Die Richter kamen zu dem Schluss, dass die genehmigte Abschussquote keine Gefahr für den Fortbestand der Art in der Region darstelle. Der Plan bleibt damit in Kraft; die Hegegemeinschaft ist für die Umsetzung der Bejagung in den ausgewiesenen Bezirken verantwortlich.
Mit dem Urteil ist der Weg für die geplante Bejagung frei. Bis zu 15 Gämsen dürfen nun im Kürnacher Wald im Rahmen der festgelegten Quote entnommen werden. Die Entscheidung bestätigt zudem den behördlichen Ansatz, Artenschutz und Waldschutz in Einklang zu bringen.






