07 January 2026, 02:21

Genussrechte revolutionieren Mitarbeiterbeteiligungen in deutschen Startups

Eine Gruppe von Männern, die für ein Foto posieren und Schilder mit dem Namen einer Organisation im Hintergrund halten.

Genussrechte revolutionieren Mitarbeiterbeteiligungen in deutschen Startups

Ein neues Modell für Mitarbeiterbeteiligungen setzt sich bei deutschen Startups durch

Profitbeteiligungsscheine, auch Genussrechte genannt, gewinnen als Alternative zu klassischen virtuellen Beteiligungsprogrammen an Bedeutung – vor allem wegen ihrer steuerlichen Vorteile. Unternehmen wie Wemolo, beraten von der Kanzlei Görg, haben das Modell bereits eingeführt, nachdem sie die notwendigen steuerlichen Freigaben erhalten hatten.

Diese Entwicklung könnte die Art und Weise verändern, wie junge Unternehmen in frühen Phasen Talente anwerben – insbesondere in Branchen, in denen die Liquidität knapp ist, das Wachstumspotenzial jedoch hoch.

Steuerliche Vorteile als entscheidender Unterschied Der zentrale Vorteil der Genussrechte gegenüber virtuellen Beteiligungsmodellen wie dem VSOP liegt in der Besteuerung. Nach § 19a des Einkommensteuergesetzes (EStG) werden Wertsteigerungen bei einem Unternehmensverkauf als Kapitalerträge versteuert – mit einem Satz von etwa 25 %. Bei klassischen virtuellen Programmen hingegen werden dieselben Gewinne als Arbeitseinkommen behandelt und mit oft über 40 % belastet. Zudem zahlen Mitarbeiter erst bei einem Exit Steuern – vorausgesetzt, der Endwert übersteigt die ursprüngliche Bewertung.

Höhere Hürden, aber klare Regeln Bevor ein Startup Genussrechte ausgeben kann, muss es deren Wert nachweisen – entweder durch externe Gutachten oder Sachverständigenbewertungen. Wemolo und Görg erreichten eine verbindliche steuerliche Zusicherung, dass ihre Auszahlungen als Kapitalerträge gelten, und setzten damit einen Präzedenzfall. Allerdings ist der Prozess aufwendiger als bei virtuellen Modellen: Er erfordert Vorabgenehmigungen und eine transparente geldwerte Bewertung.

Umstieg möglich – aber nur für aktive Mitarbeiter Bestehende Inhaber virtueller Beteiligungen können auf Genussrechte umsteigen, allerdings nur, wenn sie weiterhin im Unternehmen beschäftigt sind. Der Wechsel ist freiwillig, und der finanzielle Vorteil wächst, je früher das Programm eingeführt wird. Besonders Startups aus den Bereichen Technologie, Biotech oder Software – wo schnelle Wertsteigerungen üblich sind – profitieren davon. Diese Unternehmen können oft keine konkurrenzfähigen Gehälter zahlen, bieten aber zukünftige Gewinnbeteiligungen an, ohne sofortige Verwässerung der Anteile in Kauf nehmen zu müssen.

Kein vollständiger Ersatz, aber eine starke Ergänzung Trotz der Vorteile ersetzen Genussrechte virtuelle Beteiligungsmodelle nicht vollständig. Sie beheben jedoch deren größte Schwäche – die steuerliche Ineffizienz – und verschaffen Mitarbeitern mehr finanzielle Planungssicherheit, wenn sie frühzeitig eingeführt werden. Branchenbeobachter warnen, dass Unternehmen, die solche Anreize nicht bieten können, im Wettbewerb um Fachkräfte ins Hintertreffen geraten könnten.

Ein Trend mit Signalwirkung Die zunehmende Verbreitung von Genussrechten spiegelt einen größeren Wandel in der Startup-Vergütung wider. Frühübernehmer wie Wemolo zeigen, wie steueroptimierte Beteiligungsmodelle helfen, Talente in wachstumsstarken, aber liquiditätsschwachen Branchen zu gewinnen und zu halten. Für Unternehmen, die das Modell erfolgreich umsetzen, könnte dies einen entscheidenden Vorteil im "Kampf um die besten Köpfe" bedeuten – und das ohne die hohe Steuerlast traditioneller Programme.