Gericht stoppt irreführenden Firmennamen eines Versicherungsvermittlers
Ben SchmidtGericht stoppt irreführenden Firmennamen eines Versicherungsvermittlers
Ein Münchner Gericht hat einen Versicherungsvermittler verurteilt, weil dieser einen irreführenden Firmennamen verwendet hatte. Der Vermittler hatte seinen Namen mit dem Begriff Versicherung kombiniert und so bei Kunden den falschen Eindruck erweckt, es handele sich um einen Versicherer und nicht um einen Makler. Die Wettbewerbszentrale hatte den Fall aufgrund von Wettbewerbsrecht eingereicht und argumentiert, der Name verstoße gegen die Regeln des lauteren Handels.
Das Landgericht München I urteilte, dass die Verwendung des Begriffs Versicherung im Firmennamen des Vermittlers täuschend sei. Laut Urteil verstößt dies gegen § 5 Abs. 2 Nr. 3 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Das Gericht wies auch seinen Einwand zurück, der Zusatz Service oder Dienstleistungen mache den Status deutlich – die Bezeichnung suggeriere nach wie vor, es handele sich um ein Versicherungsunternehmen und nicht um einen Makler.
Der Vermittler muss den Begriff Versicherung nun aus allen geschäftlichen Unterlagen entfernen. Bei Nichteinhaltung drohen ihm Bußgelder oder sogar eine Freiheitsstrafe. Die Entscheidung folgt auf Warnungen der Wettbewerbszentrale an fünf weitere Makler wegen ähnlicher Probleme mit Firmennamen.
Von diesen fünf haben vier bereits zugesagt, ihre irreführenden Bezeichnungen zu ändern. Der Fall unterstreicht die anhaltenden Bemühungen, Verbraucher davor zu schützen, über die tatsächliche Rolle von Versicherungsmaklern getäuscht zu werden.
Das Urteil bestätigt, dass Makler in ihrer Außendarstellung klar zwischen sich und Versicherern unterscheiden müssen. Die Wettbewerbszentrale beobachtet weiterhin kritisch irreführende Firmennamen in der Branche und geht dagegen vor. Bei Verstößen drohen Maklern rechtliche Konsequenzen und finanzielle Strafen.






