08 January 2026, 20:29

Gerichte stärken digitale Aktionärsrechte: Cloud-Speicherung reicht aus

Ein eingestürztes Gebäude mit einem bewölkten Himmel im Hintergrund.

Gerichte stärken digitale Aktionärsrechte: Cloud-Speicherung reicht aus

Deutsche Gerichte haben geklärt, wie Aktionärsrechte im digitalen Zeitalter anzuwenden sind. Ein aktuelles Urteil bestätigte, dass der digitale Zugriff auf Unternehmensunterlagen den gesetzlichen Anforderungen genügt – selbst wenn Aktionäre physische Kopien verlangen. Der Richterspruch erging nach einem Streit zwischen der Hapimag AG und einem Aktionär, der Dokumente einforderte, die ausschließlich in der iCloud gespeichert waren.

Ausgangspunkt des Falls war die Anfrage eines Hapimag-Aktionärs, der Einsicht in Geschäftsunterlagen verlangte, die nur in Microsofts OneDrive vorlagen. Da keine physischen Originale existierten, entbrannte ein Rechtsstreit darüber, ob der digitale Zugriff das Einsichtsrecht erfüllt. Das Landgericht München I und das Bayerische Oberste Landesgericht (Aktenzeichen 101 W 136/24 e) urteilten 2025, dass die digitale Bereitstellung dem gesetzlichen Standard entspricht.

Die Gerichte warnten, dass die Forderung nach Papierdokumenten in solchen Fällen Ansprüchen die Grundlage entziehen oder sogar missbräuchlich sein könne. Sie betonten, dass das Informationsrecht zwar ein zentrales Kontrollinstrument für Aktionäre bleibe – jedoch nur, wenn diese sich an moderne Datenspeicherungsmethoden anpassen. Beide Parteien mussten Konsequenzen für ihr Verhalten tragen: Der Aktionär wurde mit dem Großteil der Kosten belastet, weil er den digitalen Zugriff ablehnte, während das Unternehmen für Verzögerungstaktiken sanktioniert wurde. Der IT-Rechtsexperte Jens Ferner wies darauf hin, dass das Urteil einen Wandel einläutet und Cloud-Speicherung als legitimes Medium bestätigt, das traditionelle Rechte neu definiert.

Die Entscheidung schafft einen Präzedenzfall dafür, wie Aktionärsrechte mit digitaler Speicherung zusammenwirken. Unternehmen und Investoren müssen nun anerkennen, dass cloudbasierte Unterlagen den gesetzlichen Prüfungsanforderungen genügen. Gerichte werden voraussichtlich Klagen abweisen, die digitalen Zugriff ohne triftigen Grund ablehnen.