Grundsteuerreform trifft Landwirte hart – während Kirchen steuerfrei bleiben
Hannah BöhmGrundsteuerreform trifft Landwirte hart – während Kirchen steuerfrei bleiben
Grundsteuerreformen in Deutschland führen zu drastischen Belastungen für Grundbesitzer – besonders Landwirte
Während Grundsteuerreformen in Deutschland bei manchen Grundbesitzern zu starken Erhöhungen führen, profitieren Kirchen und religiöse Gemeinschaften weiterhin von langjährigen Steuerbefreiungen für Gebäude, die der Gottesdienstpraxis, Bildung oder Verwaltung dienen. Viele Eigentümer sehen sich plötzlich mit Abgaben konfrontiert, die ein Vielfaches der bisherigen Beträge ausmachen.
Die Regeln zur Grundsteuer sind in Deutschland je nach Bundesland unterschiedlich – elf folgen dem Bundesmodell. Von der Steuer befreit sind Kirchen und Religionsgemeinschaften, die als öffentlich-rechtliche Körperschaften anerkannt sind, etwa die römisch-katholische und die evangelische Kirche, sofern ihre Immobilien religiösen oder gemeinnützigen Zwecken dienen. Dazu zählen Gotteshäuser, Verwaltungsgebäude, konfessionelle Schulen, Kindertagesstätten, Pfarrhäuser und Friedhöfe. Bei gemischt genutzten Objekten wird nur der nicht befreite Teil besteuert.
Auch öffentliche Einrichtungen kommen in den Genuss ähnlicher Ausnahmen. Straßen, Schulen, Hochschulen, Krankenhäuser, Studentenwohnheime und landwirtschaftliche Flächen, die für Lehre oder Forschung genutzt werden, bleiben steuerfrei. Für private Grundbesitzer sieht die Lage anders aus: Neu bewertete Grundstücke und höhere kommunale Hebesätze treiben die Abgaben stark in die Höhe.
Ein Landwirt aus Waltenhofen in Bayern sah seine jährliche Grundsteuer von 372 auf 5.064 Euro explodieren, nachdem sein Acker fälschlicherweise als hochwertige Bodenklasse A eingestuft worden war. Andere berichten von Verdopplungen oder noch höheren Steigerungen seit der Reform.
Die Folgen: Landwirte und Privatpersonen müssen deutlich mehr zahlen, während Kirchen und öffentliche Einrichtungen ihre Privilegien behalten. Da die Kommunen die Hebesätze und Einstufungen weiter anpassen, dürfte die finanzielle Belastung für private Grundbesitzer weiter steigen. Die Kluft zwischen steuerpflichtigen und befreiten Immobilien wird damit noch größer.