16 November 2025, 02:17

Hessischer Rentner muss 80.000 Euro zurückzahlen – wegen doppelter Rente und grober Fahrlässigkeit

Zwei Männer stehen nebeneinander, wobei einer einen Anzug trägt und zwei Säulen im Hintergrund zu sehen sind.

Hessischer Rentner muss 80.000 Euro zurückzahlen – wegen doppelter Rente und grober Fahrlässigkeit

Ein Rentner aus Hessen muss nach einem Urteil des Hessischen Landessozialgerichts eine beträchtliche Summe zurückzahlen, nachdem er jahrelang gleichzeitig zwei volle Renten bezogen hatte. Das Gericht urteilte gegen den Mann und stellte grobe Fahrlässigkeit in seinem Verhalten fest.

Der Betroffene, der einen Arbeitsunfall erlitten hatte, erhielt ab 2009 eine Unfallrente in Höhe von etwa 1.260 Euro monatlich sowie eine Erwerbsminderungsrente von rund 2.400 Euro im Monat. Allerdings verschwiegen seine Sozialversicherungsnummer, obwohl er darauf hingewiesen worden war und seine Mitteilungspflicht kannte. Die Rentenversicherung forderte später die Rückzahlung von über 80.000 Euro an zu Unrecht gezahlten Leistungen.

Der Mann wehrte sich gegen die Forderung und argumentierte, er sei während des Antragsverfahrens nicht ausreichend beraten worden. Zudem berief er sich auf die Verjährung. Das Gericht wies dies jedoch zurück: Die Verjährungsfrist greife nicht, da die Rentenversicherung die gesetzliche Zehnjahresfrist für die Rücknahme des rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsakts eingehalten habe. Erst ein Jahrzehnt später informierte der Mann seine Berufsgenossenschaft (BG) über die Verschlimmerung der Folgen seines Arbeitsunfalls, woraufhin seine Unfallrente erhöht wurde.

Das Gericht kam zu dem Schluss, dass der Rentner grob fahrlässig falsche Angaben gemacht hatte, und verurteilte ihn zur Rückzahlung der über 80.000 Euro. Der Fall unterstreicht, wie wichtig Ehrlichkeit und Transparenz bei Rentenansprüchen sind.