Illegale Arbeit in Deutschland: Zwei Maler zu Geldstrafen und Ausreise verurteilt
Hannah BöhmIllegale Arbeit in Deutschland: Zwei Maler zu Geldstrafen und Ausreise verurteilt
Zwei Maler, die illegal in Deutschland gearbeitet haben, sind zu Geldstrafen verurteilt und zur Ausreise aufgefordert worden. Zollbeamte in Regensburg deckten den Verstoß bei einer Kontrolle eines örtlichen Malereibetriebs auf. Beide Männer verfügten lediglich über vorläufige tschechische Aufenthaltstitel, die ihnen keine Arbeit in Deutschland gestatteten.
Die Ermittlungen begannen, als das Zollamt Regensburg die Papiere der Beschäftigten überprüfte. Dabei stellte sich heraus, dass den beiden Arbeitern im Alter von 34 und 43 Jahren die erforderliche deutsche Aufenthaltserlaubnis für eine legale Beschäftigung fehlte. Ihre tschechischen Genehmigungen waren befristet und berechtigten nicht zur Arbeitsaufnahme in Deutschland.
Die Behörden berechneten die Strafen anhand der Dauer ihres Aufenthalts und ihrer verdienten Einkünfte. Der 34-Jährige musste 2.300 Euro zahlen, während der 43-Jährige mit einer Strafe von 300 Euro belegt wurde. Nach dem Urteil wurden beide angewiesen, Deutschland umgehend zu verlassen.
Der Fall unterstreicht die strenge Durchsetzung der Aufenthalts- und Arbeitsbestimmungen in Deutschland. Die beiden Maler müssen das Land nun verlassen, und ihr Arbeitgeber könnte mit weiteren Konsequenzen rechnen. Die Höhe der Geldstrafen richtete sich nach ihren individuellen Einkünften und der Dauer des illegalen Aufenthalts.






