Klage gegen bayerisches Ladenschlussgesetz: Tradition vs. Tourismus-Öffnung an Sonntagen
Elias BraunVerfassungsgericht muss Sonntagsverkaufsgesetz prüfen - Klage gegen bayerisches Ladenschlussgesetz: Tradition vs. Tourismus-Öffnung an Sonntagen
Gegen das aktualisierte bayerische Ladenschlussgesetz ist eine Klage eingereicht worden. Sieben Kläger, darunter Umwelt- und politische Gruppen, haben im Dezember 2025 Beschwerde eingelegt. Sie werfen der Neuregelung vor, verfassungsrechtliche Schutzbestimmungen zu verletzen, indem sie den Sonn- und Feiertagsverkauf in Tourismusregionen der Bundesländer ausweitet.
Zudem richtet sich die Klage gegen die Streichung von Vorrangregelungen für regionale Produkte im bayerischen Einzelhandelsrecht.
Die überarbeitete Fassung des Ladenschlussgesetzes sieht im Rahmen eines Koalitionskompromisses moderate Lockerungen vor. Eine zentrale Neuerung erlaubt den Betrieb unbemannter "digitaler Minimärkte" rund um die Uhr – auch sonntags. Kommunen können nun die Sonntagsöffnungszeiten für diese Geschäfte festlegen und müssen mindestens acht Stunden Zugang gewährleisten.
Rund 500 der 2.000 bayerischen Gemeinden gelten als Ausflugs-, Kur- oder Wallfahrtsorte. In diesen Gebieten gelten bereits weniger strenge Vorgaben für das Sortiment und den Sonntagsverkauf. Dennoch zählt Bayern nach wie vor zu den Bundesländern mit den strengsten Ladenschlusszeiten: Die meisten Geschäfte müssen spätestens um 20:00 Uhr schließen.
Die Kläger – darunter die Grünen, die SPD und der Deutsche Naturschutzring – argumentieren, dass die Ausnahmen grundlegende Verfassungsrechte aushöhlen. Besonders kritisieren sie die Abschaffung der bisherigen Bestimmungen, die regionale Produkte im Einzelhandel bevorzugt hatten.
Die Reformen stellen einen Bruch mit der bayerischen Tradition besonders strenger Handelsregulierungen dar. Kritiker halten die Änderungen jedoch für überzogen, insbesondere die Ausweitung der Sonntagsöffnungen in touristischen Schwerpunkten der Bundesländer.
Das Gericht wird nun entscheiden, ob das überarbeitete bayerische Ladenschlussgesetz Bestand hat. Bei Erfolg könnte die Klage die Vorrangstellung regionaler Produkte wiederherstellen und den Sonntagsverkauf in den Bundesländern einschränken. Das Urteil könnte auch Signalwirkung für ähnliche Einzelhandelsreformen in anderen Bundesländern entfalten.