Lörrach führt schärfere Sperrbezirksverordnung ab April 2026 ein
Neue Sperrbezirksverordnung in Lörrach ab 28. April 2026
Der Stadtrat von Lörrach führt am 28. April 2026 eine überarbeitete Sperrbezirksverordnung ein. Die neuen Regelungen sollen rechtliche Grenzen präzisieren und bestimmte Stadtgebiete vor prostitionsbezogenen Aktivitäten schützen. Die Behörden arbeiteten eng mit der örtlichen Polizei und dem Regierungspräsidium Freiburg an der Ausgestaltung der Verordnung.
Nach der aktualisierten Verordnung sind Bordelle und ähnliche Betriebe in 20 Gewerbegebieten der Stadt verboten. Nur in zwei ausgewiesenen Industriegebieten werden solche Einrichtungen zugelassen. Zudem gilt ein vollständiges Verbot von Straßenprostitution im gesamten Stadtgebiet Lörrachs.
Dienstleistungen in geschlossenen Räumen – bei denen Kunden private Wohnungen aufsuchen – bleiben grundsätzlich erlaubt, können jedoch Einschränkungen unterliegen. Kurzzeitwohnungen, die für Prostitutionszwecke genutzt werden, fallen nicht direkt unter die neuen Bestimmungen.
Die Verordnung entstand nach Abstimmungen mit Strafverfolgungsbehörden und regionalen Vertretern. Sobald sie im Amtsblatt des Landes veröffentlicht wird, tritt sie sofort in Kraft. Aktuell liegen in Lörrach keine Anträge für neue Bordelle vor.
Die überarbeitete Verordnung setzt klare Grenzen, wo prostitionsnahe Betriebe ansässig sein dürfen, und stärkt die rechtliche Aufsicht in sensiblen Bereichen. Die Umsetzung erfolgt unmittelbar nach Veröffentlichung im offiziellen Staatsanzeiger.






