Merz lehnt Senkung des Wahlalters auf 16 Jahre strikt ab
Bundeskanzler Friedrich Merz hat Vorschläge abgelehnt, das Wahlalter für Bundestagswahlen von 18 auf 16 Jahre zu senken. Er begründete dies damit, dass 18 nach wie vor die angemessene Altersgrenze sei, da mit diesem Alter die volle rechtliche Mündigkeit und Verantwortung beginne.
Merz fragte zudem, warum nur das Wahlrecht geändert werden solle und nicht auch das Recht, sich wählen zu lassen. Bereits jetzt dürfen 16-Jährige in Deutschland bei Europawahlen sowie bei einigen Kommunal- und Landtagswahlen ihre Stimme abgeben. Mehrere Bundesländer haben das niedrigere Wahlalter für regionale Wahlen eingeführt, doch auf Bundesebene bleibt die Mindestgrenze bei 18 Jahren.
Der Kanzler betonte, dass das aktive Wahlrecht (Wahlberechtigung) und das passive Wahlrecht (Wählbarkeit) am selben Alter ansetzen sollten. Eine Absenkung nur des einen, ohne das andere anzupassen, sei schwer zu begründen. Bisher sehe er keinen zwingenden Grund, die bestehenden Regelungen zu ändern.
Obwohl Merz offen für Gegenargumente sei, räumte er ein, bisher keine überzeugenden Gründe für eine Herabsetzung gehört zu haben. Seine Haltung bedeutet, dass das Wahlalter für den Bundestag vorerst bei 18 Jahren bleibt.
Die Debatte über eine Senkung des Wahlalters dauert an, doch Bundestagswahlen bleiben vorerst Personen ab 18 Jahren vorbehalten. Merz’ Position sorgt dafür, dass es vorerst keine politische Kehrtwende gibt – das Wahlrecht bleibt damit weiterhin an die volljährige rechtliche Handlungsfähigkeit geknüpft.






