06 December 2025, 02:13

Neues Gesetz schützt Eigenverbrauch von Solarstrom vor willkürlichen Abschaltungen

Ein Computersystem mit Tastatur, Maus und CPU auf einem Tisch neben einem Solarpanel, einer Batterie, Chips und Kabeln, mit einem roten Stuhl und einer weißen Wand im Hintergrund.

Neues Gesetz schützt Eigenverbrauch von Solarstrom vor willkürlichen Abschaltungen

Zusammenfassung Betreiber von Photovoltaikanlagen dürfen ihren selbst produzierten Strom nun uneingeschränkt nutzen. Netzbetreiber dürfen den Eigenverbrauch nicht mehr ohne Weiteres abschalten.

Eine neue Regelung im deutschen Energiesteuergesetz verändert künftig die Nutzung von selbst erzeugtem Solarstrom. Das Gesetz soll verhindern, dass Netzbetreiber die Einspeisung von Eigenstrom ohne triftigen Grund unterbrechen. Viele Unternehmen und Privatpersonen hatten bisher hohe Kosten zu tragen, wenn ihre Anlagen in Spitzenzeiten abgeschaltet wurden.

Bisher konnten Netzbetreiber Photovoltaikanlagen abregeln, um Überlastungen zu vermeiden. Dadurch mussten Anlagenbetreiber oft Strom aus dem Netz beziehen – selbst wenn ihre Solarmodule gerade Energie erzeugten. Manche erhielten daraufhin hohe Rechnungen.

So musste etwa die Fleischerei Keller Fine Meats in Langenbach, die über eine 216-Kilowatt-Anlage verfügt, an manchen Tagen bis zu 500 Euro zusätzliche Stromkosten tragen, weil ihre Einspeisung gedrosselt wurde. Das Problem ärgerte viele Betreiber seit Jahren.

Das vom Bundestag beschlossene Gesetz verpflichtet Netzbetreiber nun, alle technischen Möglichkeiten auszuschöpfen, bevor sie Solarstrom abregeln. Zudem wird das Recht auf Eigenverbrauch vor Ort ausdrücklich geschützt – in Übereinstimmung mit EU-Vorgaben. Anlagenbetreiber erhalten damit mehr Kontrolle über ihren Energieverbrauch.

Die Neuregelung bedeutet, dass Besitzer von Photovoltaikanlagen künftig stärker auf ihren eigenen Strom setzen können. Netzbetreiber müssen Abschaltungen nun begründen, was unerwartete Kosten für Unternehmen und Haushalte verringert. Die Regelung tritt im Dezember 2024 in Kraft, betroffene Unternehmen wurden bisher nicht namentlich genannt.