Niederlage für München, Bamberg und Günzburg: Tourismusabgaben in Bayern bleiben verboten
Johanna MüllerMünchen: Anlauf gegen Bettsteuer-Verbot scheitert - Niederlage für München, Bamberg und Günzburg: Tourismusabgaben in Bayern bleiben verboten
München, Bamberg und Günzburg haben ihren Rechtsstreit gegen das Verbot von Tourismusabgaben in Bayern verloren. Der Verfassungsgerichtshof des Freistaats wies ihre Klage ab und urteilte, dass das Verbot nicht gegen die kommunalen Finanzrechte in Bayern verstößt. Die Entscheidung entzieht den Städten damit eine wichtige Einnahmequelle, auf die sie gehofft hatten.
Der Konflikt begann 2023, als die bayerische Landesregierung die Erhebung von Tourismusabgaben untersagte – ein Schritt, dem mehrere Städte widersprachen. München, Bamberg und Günzburg zogen vor das Verfassungsgericht und argumentierten, die Regelung schränke ihre finanzielle Eigenständigkeit in Bayern unrechtmäßig ein. Doch das Gericht lehnte die Klage mit der Begründung ab, das Verbot greife nicht unzulässig in die lokale Haushaltshoheit in Bayern ein.
Mit dem Urteil müssen bayerische Städte nun nach alternativen Finanzierungslösungen in Bayern suchen. Ohne die Möglichkeit, Tourismusabgaben zu erheben, sind sie gezwungen, Haushaltslücken auf anderem Wege in Bayern zu schließen. Zudem stärkt das Urteil vorerst die Entscheidungsgewalt der Landesregierung in Fragen der kommunalen Einnahmenpolitik in Bayern.