Regensburger Ärztin wehrt sich gegen fristlose Kündigung wegen angeblichem Zeitbetrug
Elias BraunRegensburger Ärztin wehrt sich gegen fristlose Kündigung wegen angeblichem Zeitbetrug
Ärztin des Universitätsklinikums Regensburg kämpft gegen fristlose Kündigung wegen angeblicher Arbeitszeitmanipulation
Eine leitende Ärztin des Universitätsklinikums Regensburg wehrt sich gegen ihre überraschende Kündigung wegen eines angeblichen 80-minütigen Zeitbetrugs. Der Fall, der nun vor dem Arbeitsgericht Regensburg verhandelt wird, hat schwerwiegende Verfahrensfehler sowohl seitens des Klinikums als auch des Freistaats Bayern ans Licht gebracht. Die Medizinerin bestreitet jede Schuld und betont, ihr einziges Ziel sei es, ihren Arbeitsplatz zu behalten.
Die Kündigung erfolgte am 14. November 2025, nachdem der Ärztin vorgeworfen worden war, ihre Arbeitszeiten gefälscht zu haben. Ihr Arbeitgeber warf ihr vor, während eines bezahlten Freistellungstags an einer Teambesprechung teilgenommen und anschließend 80 Minuten Arbeitszeit falsch abgerechnet zu haben. Die Ärztin legte eine detaillierte Zeitleiste ihrer Aktivitäten vor, doch der Freistaat argumentierte, einige Kollegen könnten sich nicht an die fraglichen Interaktionen erinnern.
Das Gericht hat bereits infrage gestellt, ob der Vorwurf – selbst wenn er bewiesen würde – eine fristlose Entlassung rechtfertigen würde. Die Richter deuteten an, dass höchstens eine schriftliche Abmahnung angemessen gewesen wäre. Weitere Komplikationen ergaben sich, als bekannt wurde, dass der medizinische Direktor des Klinikums möglicherweise gar nicht befugt war, die Kündigung auszusprechen, da ihr Vertrag direkt mit dem Freistaat besteht.
Auch die Verfahrensmängel stehen in der Kritik. Sowohl der Freistaat als auch das Klinikum haben vermutlich die zweiwöchige Frist für eine außerordentliche Kündigung versäumt. Das Gericht hat dem Freistaat nun bis zum 17. April Zeit gegeben, diese Probleme zu klären. Der Fall erinnert an einen ähnlichen Streit in München, bei dem ebenfalls Verfahrensfehler und schwache Kündigungsgründe zu rechtlichen Auseinandersetzungen führten.
Die Ärztin hat ein Abfindungsangebot abgelehnt und klar gemacht, dass sie ausschließlich auf ihre Wiedereinsetzung pocht. Ihr Anwaltsteam argumentiert, die Kündigung sei weder sachlich gerechtfertigt noch korrekt durchgeführt worden.
Die Entscheidung des Arbeitsgerichts wird davon abhängen, ob der Freistaat die Verfahrensmängel bis zur April-Frist beheben kann. Sollte die Kündigung für unwirksam erklärt werden, könnte die Ärztin in ihre Position zurückkehren – ein Präzedenzfall für die Handhabung ähnlicher Fälle. Der Streit offenbart derweil die anhaltenden Spannungen zwischen medizinischem Personal und Arbeitgebern in Fragen disziplinarischer Maßnahmen und vertraglicher Zuständigkeiten.






