Selbstbestimmungsgesetz in Sachsen-Anhalt: Fast 1.000 Geschlechtsänderungen seit November 2024
Ben SchmidtSelbstbestimmungsgesetz in Sachsen-Anhalt: Fast 1.000 Geschlechtsänderungen seit November 2024
Fast 1.000 Menschen in Sachsen-Anhalt haben seit Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes im November 2024 ihr rechtliches Geschlecht ändern lassen. Das Gesetz schafft langwierige Begutachtungen ab – nun liegen erste Erkenntnisse über seine Auswirkungen vor.
Die neue Regelung ermöglicht es Personen, ihren Geschlechtseintrag ohne aufwendige Verfahren anzupassen. Seit der Einführung haben 976 Menschen diese Änderung vorgenommen, darunter fast ausschließlich Erwachsene. Bei etwa 40 Fällen handelte es sich um Minderjährige.
Bei den Minderjährigen war der häufigste Wechsel der Übergang von weiblich zu männlich. Der Fachverband der Standesämter bewertet die Reform als weitgehend erfolgreich. Nur vier Personen hätten nach der ersten Änderung eine zweite Korrektur vorgenommen, hieß es.
Ein Verdachtsfall auf Missbrauch wurde gemeldet. Als Reaktion prüft der Verband mögliche Nachbesserungen. Ein geplanter Zusatz sieht vor, dass verurteilte Straftäter fünf Jahre warten müssen, bevor sie ihren Eintrag ändern dürfen.
Seit Ende 2024 haben Hunderte das Selbstbestimmungsgesetz genutzt. Die Behörden beobachten die Auswirkungen weiterhin und ziehen kleinere Anpassungen in Betracht. Die ersten Monate der Umsetzung zeigen zwar nur vereinzelten Missbrauch, doch die Überwachung bleibt bestehen.






