03 February 2026, 16:30

Tödlicher Streit um Tabak: Mann stirbt nach brutaler Attacke im Münchner Botanischen Garten

Ein Plakat für die Internationale Kunstausstellung in München, Deutschland, das eine Frau mit einem menschlichen Gesicht in der Mitte zeigt und Text über das Ereignis enthält.

Prozess nach Tod durch Kampfsporttritt in München - Tödlicher Streit um Tabak: Mann stirbt nach brutaler Attacke im Münchner Botanischen Garten

Ein 57-jähriger Mann ist nach einem brutalen Angriff im Alten Botanischen Garten in München gestorben. Der Vorfall ereignete sich im Anschluss an einen Streit um die Bitte nach Tabak. Das Opfer wurde gegen den Kopf getreten und erlag später im Krankenhaus seinen Verletzungen.

Die Auseinandersetzung begann, als sich das Opfer dem Angeklagten und dessen Gruppe näherte und um Tabak bat. Der Streit eskalierte, woraufhin der Angeklagte mit einem heftigen Rundumtritt ins Gesicht des Opfers reagierte. Durch den Tritt stürzte der Mann und schlug mit dem Kopf auf, was zu tödlichen Verletzungen führte.

Von der Justiz ausgewertete Überwachungsaufnahmen zeigen, dass die Begleiter des Angeklagten nicht sofort reagierten, nachdem das Opfer zusammengebrochen war. Das Opfer wurde zwar noch ins Krankenhaus gebracht, starb dort jedoch kurz nach der Ankunft.

Der Fall wird nun vom Landgericht München I neu verhandelt. Das ursprüngliche Verfahren war wegen Befangenheitsbedenken gegen die vorsitzende Richterin eingestellt worden. Während des ersten Prozesses hatte die Richterin eine Bemerkung fallen lassen, die Fragen nach einer möglichen voreingenommenen Haltung aufwarf – konkret fiel der Kommentar, als ein Zeuge aus Somalia aussagte.

Die Staatsanwaltschaft prüft derzeit, ob der Angriff als heimtückischer Mord zu werten ist. Alternativ kommen Körperverletzung mit Todesfolge oder Totschlag durch Unterlassen in Betracht.

Das Gericht muss nun über das Gewicht der Vorwürfe gegen den Angeklagten entscheiden. Die Neuverhandlung folgt auf verfahrensrechtliche Mängel im ursprünglichen Prozess, darunter Zweifel an der richterlichen Unparteilichkeit. Das Urteil wird von Beweismitteln abhängen, darunter Zeugenaussagen und Videoaufnahmen.