Unternehmer wegen Lohnbetrugs und Steuerhinterziehung zu Haft verurteilt
Ben SchmidtSatz: Freiheitsstrafe für Regal-Aufsteller - Unternehmer wegen Lohnbetrugs und Steuerhinterziehung zu Haft verurteilt
Ein 35-jähriger Unternehmer ist zu drei Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt worden, nachdem er Arbeiter in Regalbefüllungsunternehmen ausgebeutet hatte. Das Landgericht München stellte fest, dass er Mitarbeiter nicht anmeldete, Löhne vorenthielt und zwischen 2019 und 2022 Steuern hinterzog. Nun muss er 1,2 Millionen Euro zurückzahlen und Vermögenswerte abtreten, die mit den Straftaten in Verbindung stehen.
Der Angeklagte führte ein Subunternehmen, das Regaleinräumer an große Lebensmitteleinzelhändler lieferte. Über drei Jahre hinweg beschäftigte er Arbeiter schwarz, um Steuern und Sozialabgaben zu umgehen. Dadurch entstanden finanzielle Schäden in Höhe von etwa 1,4 Millionen Euro.
Der Fall war Teil einer umfassenderen Ermittlung der Staatsanwaltschaft München I. Über 70 Verdächtige aus verschiedenen Regalbefüllungsfirmen wurden wegen ähnlicher Vergehen untersucht. Der Gesamt-Schaden aller Fälle wird auf rund 20 Millionen Euro geschätzt.
Seit 2019 prüfen die Ermittler mehr als 100 Unternehmen und Subunternehmer auf Verstöße gegen Steuer- und Sozialversicherungsgesetze. Bis Ende 2025 stehen weitere 42 Firmen unter ähnlichem Verdacht. Das Urteil erfolgte im Rahmen einer Verständigung, wobei einige Anklagepunkte fallen gelassen wurden. Die Regaleinräumer selbst wurden in dem Verfahren nicht belastet.
Das Gericht verfügte, dass der Mann die vorenthaltenen Löhne zurückzahlen und die durch die Machenschaften erworbenen Vermögenswerte abgeben muss. Das Urteil unterstreicht die anhaltenden Bemühungen, Arbeitsausbeutung in der subunternehmerischen Einzelhandelsbranche zu bekämpfen. Weitere Verfahren gegen andere Unternehmen laufen noch.






