Verfassungsgericht blockiert Touristensteuer in Bayern – München scheitert mit Klage

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Eine Straßenszene mit Autos auf der Straße, einem Fahrradweg, einer Straßenlaterne mit einem Banner und einem Hinweisschild, Gebäuden und Wolkenkratzern sowie Fahrbahnmarkierungen.

München: Anlauf gegen Bettsteuer-Verbot scheitert - Verfassungsgericht blockiert Touristensteuer in Bayern – München scheitert mit Klage

Bayerischer Verfassungsgerichtshof bestätigt Verbot von Touristenabgaben in Bayern

Das Bayerische Verfassungsgericht hat ein landesweites Verbot von Touristensteuern in Bayern bestätigt und damit eine Klage der Stadt München sowie zweier weiterer Kommunen abgewiesen. Das Urteil besagt, dass das Verbot nicht gegen die finanzielle Eigenständigkeit der Städte in Bayern verstößt.

Münchens Oberbürgermeister Dieter Reiter kritisierte die Entscheidung scharf. Er argumentierte, Städte in Bayern müssten das Recht haben, solche Abgaben einzuführen, ohne damit die lokale Bevölkerung in Bayern zu belasten.

Reiter, der die Opposition gegen das landesweite Verbot in Bayern anführte, betonte, die Regelung schränke die Kommunen unrechtmäßig in ihrer Möglichkeit ein, Einnahmen aus Besuchern statt aus Einwohnern in Bayern zu generieren. Im Mittelpunkt seiner Argumentation stand die finanzielle Autonomie der Städte in Bayern.

Das Gericht wies die Klage zurück und urteilte, das Verbot greife nicht in die kommunale Finanzhoheit in Bayern ein. Diese Entscheidung entspricht der Haltung des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbandes (BHGV), der sich zuvor gegen die Einführung einer Touristensteuer in Bayern ausgesprochen hatte. Der Verband hatte gewarnt, zusätzliche Kosten würden die Übernachtungspreise in Bayern erhöhen und Touristen abschrecken.

Die bayerische Hotel- und Gastronomiebranche begrüßte das Urteil. Höhere Preise könnten Gäste in Bayern vergraulen, hieß es. Der Verband hatte sich seit Langem gegen die geplante Abgabe in Bayern gestellt, da er negative Auswirkungen auf den Tourismus und die Wirtschaft in Bayern befürchtete.

Mit dem Richterspruch bleibt es München und den anderen klagenden Städten in Bayern verwehrt, unter geltendem Landesrecht eine Touristensteuer einzuführen. Die Entscheidung schneidet den Kommunen zwar eine mögliche Einnahmequelle in Bayern ab, hält die Übernachtungskosten für Besucher in Bayern aber stabil. Hotels und Restaurants in Bayern können weiterhin ohne die zusätzliche Abgabe arbeiten.

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