Wahlrechtsreform blockiert 23 Abgeordnete – CSU-Politiker Ullrich zieht vor Verfassungsgericht
Ben SchmidtCSU-Politiker Ullrich reicht Klage in Karlsruhe gegen Wahlrecht ein - Wahlrechtsreform blockiert 23 Abgeordnete – CSU-Politiker Ullrich zieht vor Verfassungsgericht
Ein neues Wahlrecht hat rechtliche Auseinandersetzungen ausgelöst, nachdem 23 direkt gewählten Abgeordneten der Einzug in den Bundestag 2025 verwehrt wurde. Darunter ist auch Volker Ullrich, ein CSU-Politiker, der zwar sein Augsburger Direktmandat gewann, wegen des geringen Zweitstimmenergebnisses seiner Partei aber nicht in den Bundestag einziehen durfte. Nun ziehen er und die BSW-Partei vor das Bundesverfassungsgericht, um gegen die Regelung zu klagen.
Der Streit entzündet sich an einer Reform, die es Wahlkreissiegern untersagt, ins Parlament einzuziehen, wenn ihre Partei weniger als fünf Prozent der Zweitstimmen erhält. Betroffen sind Abgeordnete verschiedener Parteien: 15 von der CDU, vier von der AfD, drei von der CSU und einer von der SPD. Die betroffenen Wahlkreise verteilen sich auf mehrere Bundesländer.
Volker Ullrich, ehemaliger CSU-Abgeordneter, argumentiert, die Regelung entziehe Zehntausenden Augsburger Wählern unrechtmäßig ihre Vertretung. Er kündigte an, innerhalb der nächsten zwei Monate Verfassungsbeschwerde einzureichen, da die Reform demokratische Grundsätze verletze, indem sie Direktmandate ignoriert. Gleichzeitig hat auch das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) eine Verfassungsbeschwerde eingereicht. Die Partei wirft Unregelmäßigkeiten bei der Stimmenauszählung der Bundestagswahl 2025 vor. Würden diese bundesweit korrigiert, hätte die BSW fast 30.000 zusätzliche Stimmen erhalten – genug, um die Fünf-Prozent-Hürde zu überwinden und ins Parlament einzuziehen. Die Partei fordert eine vollständige Neuauszählung der Ergebnisse.
Die Klagen könnten eine Überprüfung des Wahlrechts erzwingen und möglicherweise die Zusammensetzung des Bundestags verändern. Sollte Ullrichs Klage erfolgreich sein, könnten ausgeschlossene Abgeordnete nachträglich ihren Sitz erhalten. Die Beschwerde der BSW könnte zu einer Neuauszählung führen und die Verteilung der Mandate verschieben. Nun muss das Bundesverfassungsgericht entscheiden, ob Reform und Stimmenauszählung mit dem deutschen Recht vereinbar sind.