Witwe muss 60.000 Euro zurückzahlen – Gericht urteilt über jahrelange Renten-Überzahlungen
Admin UserWitwe muss 60.000 Euro zurückzahlen – Gericht urteilt über jahrelange Renten-Überzahlungen
Witwe in Hessen muss 60.177,15 Euro zurückzahlen – Bundesozialgericht urteilt über "grobe Fahrlässigkeit"
Eine Witwe aus Hessen wurde vom Bundessozialgericht verurteilt, 60.177,15 Euro zurückzuerstatten, nachdem sie über zwei Jahrzehnte hinweg zu Unrecht Rentenleistungen erhalten hatte. Das Gericht befand, die Frau habe "grobfahrlässig" gehandelt, weil sie ihre eigene Rente nicht der Rentenversicherung gemeldet hatte.
Erst 2019 erhielt die Witwe einen Bescheid der Deutschen Rentenversicherung, nachdem eine automatisierte Datenabgleichung die jahrelangen Überzahlungen aufgedeckt hatte. Das Gericht wies ihre Einwände zurück, wonach beide Renten vom selben Träger stammten und sie ihre Witwenrente bereits im Antrag auf Altersrente angegeben habe.
Das Hessische Landessozialgericht hatte zunächst entschieden, dass die Frau die zu Unrecht gezahlten Beträge zurückerstatten muss. Das Bundessozialgericht bestätigte dieses Urteil und erklärte die Rückforderungsforderung für rechtmäßig. Normalerweise können Überzahlungen nur bis zu zehn Jahre nach Beginn zurückverlangt werden. Da die Zahlungen in diesem Fall jedoch noch liefen, als das Verfahren eingeleitet wurde, blieb der Anspruch bestehen.
Die Witwe wusste zwei Jahrzehnte lang nichts von den Überzahlungen. Diese entstanden, weil ihre eigene Altersrente nicht – wie vorgeschrieben – mit der Witwenrente verrechnet worden war. Als Konsequenz aus dem Fall werden Witwenrenten ab Dezember dieses Jahres gekürzt, um ähnliche Fehlzahlungen künftig zu vermeiden.