17 February 2026, 00:31

Zoll entdeckt über 33.000 Euro nicht deklariertes Bargeld an bayerischen Grenzen

Ein 20 Euro Schein mit dem Aufdruck 'Specimen'.

Zoll entdeckt über 33.000 Euro nicht deklariertes Bargeld an bayerischen Grenzen

Zollbeamte in Bayern haben innerhalb weniger Tage zwei separate Fälle von nicht deklariertem Bargeld aufgedeckt. Bei den Vorfällen trugen Reisende große Geldsummen bei sich, ohne diese ordnungsgemäß anzugeben – was zu Bußgeldern und Sicherheitsleistungen führte. Beide Verstöße wurden Anfang Februar vom Hauptzollamt Regensburg entdeckt.

Der erste Fall ereignete sich am 6. Februar, als ein 45-jähriger Russe auf der Autobahn A3 bei Straubing-Bogen kontrolliert wurde. Zunächst gab er an, 4.000 Euro bei sich zu tragen, doch bei einer Durchsuchung wurden 15.800 Euro in bar gefunden. Die Behörden leiteten ein Bußgeldverfahren ein und setzten eine Sicherheitsleistung von 1.975 Euro fest, bevor der Mann seine Reise fortsetzen durfte.

Nur fünf Tage später, am 11. Februar, wurde an der Grenzübergangsstelle Schafberg in Furth im Wald ein Tscheche angehalten. Er hatte 2.805 Euro deklariert, doch bei der Kontrolle stellten die Beamten insgesamt 17.805 Euro fest – darunter 15.000 Euro nicht gemeldetes Bargeld, 1.275 Euro zusätzliche Scheine sowie 37.200 Tschechische Kronen (etwa 1.530 Euro). Auch hier wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet, und eine Sicherheitsleistung von 2.140 Euro wurde festgesetzt. Wie der erste Reisende durfte auch er nach den zollrechtlichen Formalitäten seine Fahrt fortsetzen.

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Die Gesamtsumme in beiden Fällen betrug über 33.000 Euro. René Matschke, Leiter des Hauptzollamts Regensburg, erinnerte daran, dass Bargeldbeträge von 10.000 Euro oder mehr innerhalb der EU korrekt anzugeben sind. Bundesweit verzeichnete der deutsche Zoll zwischen Februar 2025 und Februar 2026 rund 1.200 ähnliche Fälle, bei denen über 50 Millionen Euro an nicht deklariertem Geld beschlagnahmt wurden.

Beide Reisende mussten finanzielle Strafen zahlen, durften ihre Reisen jedoch fortsetzen. Die Vorfälle unterstreichen die konsequente Durchsetzung der EU-Bargeldmeldevorschriften. Die Zollbehörden überwachen grenzüberschreitende Bargeldbewegungen weiterhin genau.