51.150 Euro Strafe: Unternehmer aus Cham wegen Scheinselbstständigkeit verurteilt
Ben Schmidt51.150 Euro Strafe: Unternehmer aus Cham wegen Scheinselbstständigkeit verurteilt
Ein Unternehmensinhaber aus dem Landkreis Cham ist wegen vorenthaltenen Lohns und nicht abgeführter Sozialabgaben zu einer Geldstrafe von 51.150 Euro verurteilt worden. Das Amtsgericht Regensburg entschied, dass drei Monteure, die fälschlicherweise als Selbstständige geführt wurden, tatsächlich als reguläre Angestellte beschäftigt waren. Der Fall unterstreicht die anhaltenden Bemühungen, illegale Arbeitspraktiken in Bayern zu bekämpfen.
Zwischen 2016 und 2021 beschäftigte das Unternehmen die drei Monteure unter dem Deckmantel der Selbstständigkeit. Ermittlungen ergaben, dass sie wie normale Arbeitnehmer tätig waren, wobei ihre Gesamtverdienstsumme fast 1,5 Millionen Euro erreichte. Diese Einkünfte hätten dem Sozialversicherungsträger gemeldet werden müssen, doch der Arbeitgeber unterließ dies.
Durch die unterbliebenen Meldungen sparte das Unternehmen über die Jahre hinweg rund 165.000 Euro an Sozialabgaben ein. Die Staatsanwaltschaft Regensburg erhob Anklage wegen Lohnvorenthaltung und Untreue. Das Gericht verhängte nicht nur die Geldstrafe, sondern ordnete auch die Nachzahlung der ausstehenden Beiträge sowie die Übernahme der Prozesskosten an.
Wolfgang Braun, Ermittler bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS), betonte die Notwendigkeit, Scheinselbstständigkeit aufzudecken. Solche Fälle seien entscheidend, um Fairness auf dem Arbeitsmarkt zu gewährleisten und die Rechte der Arbeitnehmer zu schützen. Die Zollbehörden haben jedoch keine Daten veröffentlicht, wie viele ähnliche Verstöße in Bayern in den letzten fünf Jahren untersucht oder verfolgt wurden.
Das Urteil verpflichtet das Unternehmen, die fehlenden Sozialbeiträge nachzuzahlen und die Gerichtskosten zu tragen. Die Geldstrafe und Rückzahlungsauflagen sollen künftige Verstöße abschrecken. Die Behörden bleiben wachsam, um weitere Fälle von Scheinselbstständigkeit zu verhindern.






