Bamberg lockert Parkplatzregeln – Sozialwohnungen profitieren besonders
Ben SchmidtBamberg lockert Parkplatzregeln – Sozialwohnungen profitieren besonders
Der Bau- und Werkausschuss des Bamberger Stadtrats hat am 17. September 2025 eine neue Parkraumverordnung beschlossen, die am 30. September 2025 in Kraft tritt. Hintergrund ist die Änderung der Bayerischen Bauordnung durch das erste Bayerische Modernisierungsgesetz, das die bestehende Parkraumverordnung der Stadt Bamberg ab dem 30. September automatisch unwirksam macht. Die Entscheidung des Rates stellt sicher, dass Bauherren in der Stadt Bamberg weiterhin verpflichtet sind, für ihre Bauprojekte ausreichend Parkplätze bereitzustellen, ohne dass es zu Unterbrechungen kommt.
Neue Stellplatzverordnung der Stadt Bamberg tritt in Kraft
Der Bau- und Werkausschuss des Bamberger Stadtrats hat am 17. September 2025 eine neue Stellplatzverordnung verabschiedet, die am 30. September 2025 in Kraft tritt. Hintergrund sind Änderungen der Bayerischen Bauordnung durch das Erste Modernisierungsgesetz Bayerns, wodurch die bisherige Bamberger Regelung ab September automatisch ihre Gültigkeit verliert.
29. September 2025
Stichworte: Politik und Gesetzgebung, Innenpolitik, Allgemeine Nachrichten
Bamberg führt eine neue Stellplatzverordnung ein, die Baubestimmungen vereinfachen und die Parkplatzvorgaben reduzieren soll. Die vom Stadtrat beschlossenen Änderungen treten am 30. September 2025 in Kraft. Bauherren profitieren künftig von einem vereinfachten Verfahren – insbesondere bei Sozialwohnungsprojekten, für die weniger Stellplätze vorgesehen sind.
Der Bau- und Planungsausschuss verabschiedete die überarbeiteten Regeln am 17. September 2025. Die Anpassungen folgen den Änderungen der Bayerischen Bauordnung im Rahmen des Ersten Modernisierungsgesetzes Bayerns. Während die grundlegenden Verfahren für Neubauten, Sanierungen und Nutzungsänderungen unverändert bleiben, sinkt in vielen Fällen die Anzahl der geforderten Parkplätze.
Ziel der novellierten Verordnung ist es, Bürokratie abzubauen, ohne die Verfügbarkeit von Parkplätzen dort zu gefährden, wo sie benötigt werden. Besonders im sozialen Wohnungsbau verringern sich die Anforderungen deutlich – was die Baukosten senken könnte. Die vollständige Verordnung ist nun gültig; offizielle Leitfäden sind online und über die städtischen Ämter abrufbar.