14 February 2026, 06:53

Bayerisches Gericht bestätigt Redeverbot für Björn Höcke auf AfD-Parteitag

Eine Gruppe von Menschen sitzt vor einem Gebäude auf dem Boden und hält Schilder hoch, mit einer Fahne und einem Apfel auf der Straße und einer Frau, die rechts steht und besorgt aussieht.

Bayerisches Gericht bestätigt Redeverbot für Björn Höcke auf AfD-Parteitag

Ein bayerisches Gericht hat ein Redeverbot gegen Björn Höcke, den umstrittenen Landesvorsitzenden der AfD in Thüringen, auf einem bevorstehenden Parteitag in Seybothenreuth bestätigt. Das Urteil ist bereits das zweite in diesem Jahr, bei dem eine Kommune Höcke auf Grundlage eines neuen bayrischen Gesetzes die Rede untersagt hat. Unterdessen bereiten sich linksextreme Aktivisten auf eine große Anti-AfD-Demonstration während der Veranstaltung vor.

Der Streit begann, als die Gemeinde Seybothenreuth versuchte, den Mietvertrag mit der AfD für den Veranstaltungsort zu kündigen. Die Behörden beriefen sich auf Bedenken wegen extremistischer Rhetorik, konnten den Vertrag jedoch aufgrund des verfassungsrechtlichen Schutzes der Versammlungsfreiheit nicht auflösen. Stattdessen ergänzten sie die Vereinbarung um ein explizites Redeverbot für Höcke.

Die AfD zog gegen die Beschränkung vor Gericht und argumentierte, sie verstoße gegen die Meinungsfreiheit. Doch das Verwaltungsgericht Bayreuth entschied zugunsten der Gemeinde und stützte sich dabei auf eine 2025 in die Bayerische Gemeindeordnung aufgenommene Klausel. Diese Ermächtigung ermöglicht es lokalen Behörden, Redeverbote zu verhängen, wenn bei einer Veranstaltung mit extremistischem Inhalt zu rechnen ist. Ein ähnliches Urteil war bereits im Februar in Lindenberg ergangen und bildete damit einen Präzedenzfall für die aktuelle Entscheidung.

Höcke, der für seine rechtsextremen und ethnonationalistischen Positionen bekannt ist, sieht sich wiederholt Vorwürfen ausgesetzt, extremistisches Gedankengut zu verbreiten. Die AfD verurteilte das Gerichtsurteil und kündigte an, vor dem Verwaltungsgericht München Berufung einzulegen. Parteivertreter stellen den Fall als Teil eines größeren Kampfes um die Meinungsfreiheit in Bayern dar.

Während der juristische Streit andauert, werden tausende linke Demonstranten während des Parteitags in Seybothenreuth erwartet. Ihre geplante Kundgebung richtet sich gegen die AfD und Höckes Anwesenheit in der Stadt.

Das Urteil festigt die Anwendung des bayrischen Gesetzes von 2025, das extremistische Äußerungen bei öffentlichen Veranstaltungen einschränken soll. Höcke bleibt damit der Auftritt auf dem AfD-Parteitag verwehrt, während die Partei weitere rechtliche Schritte prüft. Die Entscheidung reiht sich in eine Serie ein: Seit Inkrafttreten der Regelung haben bereits mindestens zwei bayerische Kommunen solche Verbote verhängt.