Bayern beschleunigt Umnutzung von Gebäuden zu Wohnraum durch neues Baurecht
Johanna MüllerBayern beschleunigt Umnutzung von Gebäuden zu Wohnraum durch neues Baurecht
Bayerns Bauminister Christian Bernreiter hat ein neues „Beschleunigtes Baurecht“ angekündigt. Das Gesetz soll den Prozess der Umnutzung und Umwidmung von Gebäuden zu Wohnzwecken vereinfachen. Gleichzeitig werden bürokratische Hürden für Immobilieninvestoren und Projektentwickler abgebaut.
Die Regelung vereinfacht die Vorschriften für die Umwandlung von Wohnimmobilien sowie die Umnutzung von Bürogebäuden in Wohnraum. Künftig entfallen Einzelfallentscheidungen, zusätzliche Anträge und verwaltungstechnische Hindernisse. Damit soll die Investition in Bestandsimmobilien attraktiver werden und Umbauten erleichtert werden.
Nach den neuen Bestimmungen unterliegen sanierte Gebäude nicht strengeren Auflagen als ihre ursprüngliche Einstufung. Bestehende Bausubstanz bleibt auch nach Umbauten von aktualisierten Anforderungen ausgenommen. Neubauten oder Anbauten müssen jedoch weiterhin den Standards der ursprünglichen Gebäudeklasse entsprechen.
Minister Bernreiter betonte, dass die Sanierung und Erweiterung bestehender Gebäude entscheidend sei, um bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Das Gesetz solle Hindernisse beseitigen und die Schaffung zusätzlichen Wohnraums beschleunigen. Entwickler und Investoren hätten künftig weniger Verzögerungen bei der Umnutzung von Immobilien zu erwarten.






