Bayern führt Ganztagsbetreuung für Grundschüler schrittweise ein
Bayern erweitert Betreuungsangebot für Grundschulfamilien
Ab dem Schuljahr 2024/2025 haben Erstklässler in Bayern einen gesetzlichen Anspruch auf ganztägige Betreuung. Ab 2026/2027 müssen Kommunen zudem an allen Wochentagen eine betreute Kinderbetreuung bis 16 Uhr anbieten.
Die Neuregelungen führen ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im ersten Schuljahr ein – inklusive Ferienbetreuung. Damit erhalten Eltern eine verlässliche Kinderbetreuung über das gesamte Jahr hinweg.
Kommunen bereiten sich auf die Umstellung vor In Missen-Wilhams hat der Gemeinderat bereits konkrete Richtlinien und Finanzierungspläne für das neue System beschlossen. Fraunberg hingegen erfüllt bereits jetzt die gesetzlichen Vorgaben für die Ganztagsbetreuung und dient als frühes Vorbild für die Umsetzung.
Bis zum Schuljahr 2026/2027 müssen alle bayerischen Kommunen von Montag bis Freitag eine betreute Kinderbetreuung bis 16 Uhr anbieten. Ziel der Reform ist es, berufstätige Eltern zu entlasten und Grundschulkindern strukturierte Nachmittagsangebote zu bieten.
Die Änderungen werden schrittweise eingeführt: Die Ganztagsbetreuung für Erstklässler startet bereits im kommenden Schuljahr, die Ferienbetreuung und die verlängerte Wochentagsbetreuung folgen bis 2026. Kommunen wie Missen-Wilhams und Fraunberg haben bereits Maßnahmen ergriffen, um die neuen Vorgaben umzusetzen.






