BGH-Urteil: Bauunternehmen zahlt volle Reparaturkosten für mangelhaften Silo nach 15 Jahren
Hannah BöhmBGH-Urteil: Bauunternehmen zahlt volle Reparaturkosten für mangelhaften Silo nach 15 Jahren
Jahrzehntelanger Rechtsstreit um mangelhaften Überfahrsilo endet mit Grundsatzurteil
Der seit Jahren schwelende Rechtsstreit um einen fehlerhaften Überfahrsilo hat mit einem endgültigen Urteil sein Ende gefunden. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied, dass das Bauunternehmen sämtliche Reparaturkosten tragen muss – selbst nach jahrelanger Nutzung der Anlage. Der Fall nahm seinen Anfang, als kurz nach der Fertigstellung des Silos im Jahr 2010 Risse und unebene Flächen auftraten.
Der betroffene Landwirt hatte die Mängel bereits kurz nach der Inbetriebnahme im September 2010 bemerkt. 2013 leitete er ein selbstständiges Beweisverfahren ein, um den Zustand des Silos begutachten zu lassen. Zwei Jahre später klagte er auf Erstattung von 120.000 Euro für vorläufige Reparaturarbeiten.
Das Landgericht Ansbach gab dem Bauern zunächst in vollem Umfang recht und sprach ihm die geforderte Summe zu. Das Oberlandesgericht Nürnberg kürzte den Betrag jedoch später um ein Drittel. Zur Begründung führte es an, der Landwirt habe über Jahre hinweg von der Nutzung profitiert und müsse sich daher an den Kosten beteiligen.
Am 27. November 2025 hob der Bundesgerichtshof dieses Urteil auf. Er entschied, dass das Bauunternehmen die Mängel vollständig zu beheben habe – unabhängig vom Alter des Silos oder dessen Zustand nach der Sanierung. Das Gericht betonte, der Landwirt habe Anspruch auf einen einwandfreien Silo, wie ursprünglich vertraglich zugesichert.
Während deutsche Gerichte in jüngerer Zeit Unternehmen bereits für Reparaturkosten etwa bei nicht gekennzeichneten Gefahrenstellen oder fehlerhaften Rechnungen haftbar gemacht haben, setzt dieses Urteil ein deutlicheres Zeichen bei vorbestehenden Baumängeln.
Die endgültige Entscheidung bestätigt, dass das Bauunternehmen die volle Verantwortung für die Silo-Mängel trägt. Der Landwirt erhält nun die vollständigen Reparaturkosten – ohne Abzüge für die vorherige Nutzung. Das Urteil unterstreicht den Grundsatz, dass Auftragnehmer ihre Leistungen mangelfrei und entsprechend der ursprünglichen Vereinbarung zu erbringen haben.






