BGH-Urteil zu Solarmodulen: Wann gilt die kurze Gewährleistung für Landwirte?
Hannah BöhmBGH-Urteil zu Solarmodulen: Wann gilt die kurze Gewährleistung für Landwirte?
Ein langjähriger Rechtsstreit um defekte Solarmodule ist mit einem endgültigen Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) beendet worden. Im Mittelpunkt stand ein Bauer, der die Anlage auf seinem Scheunendach installiert hatte, die nach extremen Wetterbedingungen ausfiel. Die Entscheidung klärt, wann kürzere Gewährleistungsfristen für Solaranlagen an Gebäuden gelten.
Der Bauer hatte eine Photovoltaikanlage erworben und auf dem Dach seiner Scheune montiert. Anfangs funktionierten die Module problemlos. Später führte ein Blitzeinschlag und starker Schneefall jedoch zu Funktionsstörungen. Eine Sachverständigenprüfung ergab wetterbedingte Schäden sowie Delamination in den Modulen.
Der Bauer verklagte den Verkäufer und erhielt 70.760 Euro Schadensersatz für die Mängel zugesprochen. Der Verkäufer wiederum forderte vom Lieferanten Erstattung, der vom Oberlandesgericht zur Zahlung von 54.920 Euro zuzüglich Zinsen verurteilt wurde. Der Lieferant legte jedoch Revision ein mit der Begründung, der Anspruch sei aufgrund der zweijährigen gesetzlichen Verjährungsfrist im Kaufrecht erloschen.
Der BGH prüfte, ob die fünfjährige Gewährleistungsfrist nach Baurecht Anwendung findet. Das Gericht entschied, dass diese längere Frist nur für Installationen gilt, die unverzichtbar für die Bausubstanz, Instandhaltung oder Nutzbarkeit eines Gebäudes sind. Da der Bauer die Module eigenhändig auf einer Scheune – einem nicht zu Wohnzwecken genutzten Gebäude – angebracht hatte, griff die zweijährige Frist. Der BGH hob die vorherigen Urteile auf und wies die Klage insgesamt als verjährt ab.
Das Landgericht hatte zuvor einen Teil der Verkäuferklage abgewiesen, da der Delaminationsschaden zu spät gemeldet worden war. Mit dem endgültigen BGH-Urteil wurden nun sämtliche Ansprüche vollständig abgewiesen.
Das Urteil bestätigt, dass von Eigentümern an nicht essenziellen Gebäuden wie Scheunen installierte Solarmodule der zweijährigen kaufrechtlichen Gewährleistung unterliegen. Dies schränkt künftige Schadensersatzforderungen für ähnliche Mängel ein – es sei denn, die Installation ist untrennbar mit dem Gebäude verbunden. Der Fall schafft damit eine wichtige Rechtsprechungsgrundlage für die Beurteilung vergleichbarer Streitfälle in Zukunft.