Bundesjustizministerium will ehrenamtliche Richter strenger prüfen – AfD protestiert
Johanna MüllerBundesjustizministerium will ehrenamtliche Richter strenger prüfen – AfD protestiert
Das Bundesjustizministerium plant eine Verschärfung des Überprüfungsverfahrens für ehrenamtliche Richter. Ziel der Maßnahme ist es, sicherzustellen, dass nur Personen, die sich zur freien demokratischen Grundordnung bekennen, dieses Amt ausüben können. Derzeit wird ein Gesetzentwurf zur Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes ausgearbeitet.
Das Ministerium strebt strengere Kriterien für die Auswahl der Laienrichter an. Eine der vorgeschlagenen Neuerungen ist die Verpflichtung aller Bewerber, eine schriftliche Erklärung abzugeben, um ihre Bindung an demokratische Grundsätze nachzuweisen.
Günter Krings, stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, setzt sich für ein bundesweit einheitliches und verbindliches Prüfverfahren ein. Seine Fraktion schlug zudem vor, das Bundesamt für Verfassungsschutz in den Auswahlprozess einzubinden.
Die rechtspopulistische AfD lehnt die Pläne ab. Tobias Matthias Peterka, rechtspolitischer Sprecher der Partei, argumentiert, dass die bestehenden Regelungen und die bisherigen Überprüfungen durch die Auswahlausschüsse bereits ausreichten. Die AfD betont, dass alle Richter – ob ehrenamtlich oder beruflich – die freie demokratische Grundordnung achten müssten.
Die vom Ministerium vorgeschlagenen Änderungen würden das Auswahlverfahren deutlich strenger gestalten. Sollte das Gesetz verabschiedet werden, gelten die neuen Regeln für alle künftigen Bewerber um das Amt des ehrenamtlichen Richters. Die Debatte über richterliche Unabhängigkeit und Sicherheitsüberprüfungen wird voraussichtlich weitergehen.
