Bürgergeld-Reform 2026: Schärfere Sanktionen und Umbenennung in Grundsicherung sorgen für Streit
Elias BraunBürgergeld-Reform 2026: Schärfere Sanktionen und Umbenennung in Grundsicherung sorgen für Streit
Ein geplanter Umbau des deutschen Sozialsystems hat bei Kritikern Besorgnis ausgelöst. Der Gesetzentwurf von Bärbel Bas für 2026 sieht schärfere Sanktionen vor und benennt das Bürgergeld in Grundsicherung um. Die Reformen zielen zwar auf eine effizientere Arbeitsvermittlung ab, stoßen jedoch auf Widerstand von denen, die eine Verschärfung der Bedingungen für benachteiligte Gruppen befürchten.
Ein prominenter Kritiker ist Schwerdtner, der warnt, die Neuerungen könnten die ohnehin schon schwierige Lage vieler Menschen weiter verschärfen. Der Entwurf sieht sofortige Kürzungen der Leistungen sowie strengere Regeln bei der Jobvermittlung vor – ein deutlicher Bruch mit dem milderen Ansatz von 2023.
Der Gesetzentwurf bringt tiefgreifende Änderungen in der Verwaltung von Sozialleistungen mit sich. Ab 2026 führen versäumte Termine, abgelehnte Stellenangebote oder ein Abbruch von Qualifizierungsmaßnahmen sofort zu einer Kürzung der Zahlungen um 30 Prozent – das entspricht etwa 150 Euro –, statt wie bisher zu gestaffelten Abzügen zwischen 10 und 30 Prozent. Zudem können Leistungen nun für bis zu zwei Monate vollständig gestrichen werden, selbst ohne vorherige Verstöße. Betroffen sind davon auch direkte Mietzahlungen an Vermieter.
Eine weitere zentrale Neuerung ist die Wiedereinführung des Vermittlungsvorrangs, der die Jobvermittlung über alles andere stellt. Das bisherige Vermittlungsverfahren entfällt, und Eingliederungsvereinbarungen werden auf eine untergeordnete Rolle reduziert. Drei versäumte Termine innerhalb eines Monats führen künftig zum vollständigen Entzug der Leistungen – begründet mit einer neuen 'Fiktion der Nichterreichbarkeit'.
Strukturell erhalten Jobcenter und Arbeitsagenturen mehr Personal und flexiblere Terminoptionen, darunter Online- und Telefongespräche. Das Gesetz verankert zudem einen Rechtsanspruch auf dreijährige Ausbildungsplätze, finanziert durch einen Umlagebeitrag der Wirtschaft. Unternehmen, die Langzeitarbeitslose einstellen, erhalten Integrationsprämien, während die Wohnkostenunterstützung für barrierefreien Wohnraum erhöht wird.
Schwerdtner kritisiert die Stoßrichtung der Reformen und warnt, dass strengere Regeln ein bereits überlastetes System weiter unter Druck setzen könnten. Zwar befürwortet er Bemühungen zur Entbürokratisierung, lehnt aber Maßnahmen ab, die das Leben der Hilfsbedürftigen zusätzlich erschweren. Seine Partei kündigte an, den Entwurf nach der offiziellen Vorlage genau zu prüfen.
Auch bei den Hinzuverdienstregeln wird nachgeschärft: 30 Prozent von Einkommen über der Minijob-Grenze bleiben anrechnungsfrei, bei Missbrauch von Minijobs drohen jedoch vollständige Streichungen. Damit rückt das Gesetz deutlich vom großzügigeren Bürgergeld-Modell von 2023 ab und setzt stattdessen auf strengere Kontrollen und eine schnellere Integration in den Arbeitsmarkt.
Die geplanten Reformen müssen nun weitere Prüfungen durchlaufen, bevor sie in Kraft treten. Sollten sie verabschiedet werden, würden sie die Sozialhilfe grundlegend umgestalten – mit mehr Sanktionen und erweiterten Befugnissen bei der Arbeitsvermittlung. Wie sich die Verschärfungen auf Leistungsbezieher und die Belastbarkeit des Systems auswirken, bleibt eine der zentralen Streitfragen.