08 May 2026, 18:16

dbb kritisiert geplante Besoldungsreform als verfassungswidrig und ungerecht

Schwarz-weißer Architekturgrundriss des ehemaligen Bundeskanzleramts in der Bundesrepublik Deutschland, mit detaillierter Layout- und Textbeschriftung.

dbb kritisiert geplante Besoldungsreform als verfassungswidrig und ungerecht

Der dbb beamtenbund und tarifunion (dbb) hat Nachbesserungen an der von der Bundesregierung geplanten Besoldungsreform für Bundesbedienstete gefordert. Zwar begrüßt die Gewerkschaft einige der vorgesehenen Änderungen, warnt jedoch, dass zentrale Teile des Gesetzesentwurfs gegen verfassungsrechtliche Vorgaben verstoßen könnten.

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Die Reform umfasst Anpassungen bei den Einstiegsgehältern sowie Annahmen über das Haushaltseinkommen – Kritiker bemängeln jedoch, dass der Plan ungerechtfertigte Lücken in den höheren Besoldungsgruppen schafft. Der dbb unterstützt zwar die geplante Anhebung der Einstiegsgehälter, die es neuen Beamten ermöglichen soll, direkt in die zweite Besoldungsstufe einzusteigen. Ablehnend steht die Gewerkschaft jedoch der Abkehr vom sogenannten „Alleinverdiener-Modell“ gegenüber, das nun pauschal ein Partnereinkommen von 20.000 Euro jährlich bei der Gehaltsberechnung zugrunde legt. Der dbb argumentiert, dass diese Regelung die Besoldungsansprüche unzulässig schmälert, da die Einkommensverhältnisse des Partners oder der Partnerin nicht im Einflussbereich der Beschäftigten lägen.

Ein weiterer zentraler Kritikpunkt betrifft die B-Besoldungsgruppe, in der höhere Beamte im Vergleich zu ihren Kollegen in der A-Gruppe geringere Gehaltserhöhungen erhalten sollen. Der dbb verweist auf die geplante Differenz von nur 1,6 Prozent zwischen den Stufen B3 und B4 und bezeichnet diese als zu gering, um verfassungsrechtlichen Anforderungen zu genügen. Nach deutschem Recht müssen Besoldungsgruppen Mindestabstände – die sogenannte „Differenzierungsregel“ – einhalten, und die Gehälter sollen die Leistung widerspiegeln. Berechnungen der Gewerkschaft zufolge erfüllt der aktuelle Entwurf diese Vorgaben nicht.

Auf Anfrage ging das Bundesinnenministerium nicht direkt auf die Bedenken zur B-Besoldung ein. Der dbb fordert eine umfassende Überprüfung der Einkommensunterschiede in der B-Gruppe, bevor die Reform umgesetzt wird. Ohne Korrekturen riskiere der Gesetzesentwurf, gegen verfassungsrechtliche Grundsätze einer fairen Bezahlung zu verstoßen, warnt die Gewerkschaft. Eine Stellungnahme der Regierung zu den konkreten Einwänden steht noch aus.

Quelle