Erdinger Restaurant mit 12.000 Euro Strafe wegen illegaler Beschäftigung bestraft
Ben SchmidtErdinger Restaurant mit 12.000 Euro Strafe wegen illegaler Beschäftigung bestraft
Ein asiatisches Restaurant in Erding ist mit einer Geldstrafe belegt worden, nachdem Behörden illegale Beschäftigung und Verstöße gegen das Aufenthaltsrecht aufgedeckt hatten. Der Fall begann mit einer Routinekontrolle im April 2023 und endete mit einer Strafe von 12.000 Euro für den Inhaber.
Im April 2023 führte das Hauptzollamt Landshut eine Überprüfung im Restaurant durch. Dabei wurden zwei Staatsbürger aus Asien ohne gültige Arbeitserlaubnis beschäftigt vorgefunden. Bei einem weiteren Besuch stellten die Beamten fest, dass drei weitere Personen illegal in Deutschland lebten.
Die Männer konnten zwar Pässe und Aufenthaltstitel anderer EU-Länder vorweisen, doch diese Berechtigungen erlaubten lediglich Aufenthalte von maximal 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen. Die Verstöße wurden bestätigt, und der Restaurantbesitzer musste sich wegen Beihilfe zur illegalen Einreise und zum illegalen Aufenthalt verantworten.
Bis August 2023 erließ das Amtsgericht Erding einen rechtskräftigen Strafbefehl. Der Inhaber wurde zu einer Geldstrafe von 12.000 Euro wegen Unterstützung illegalen Aufenthalts verurteilt.
Mit dem Urteil ist der Fall abgeschlossen, die Strafe ist nun rechtskräftig. Die Kontrollen hatten Verstöße gegen Arbeits- und Aufenthaltsrecht ans Licht gebracht. Die Behörden bestätigten, dass keine weiteren Rechtsmittel mehr möglich seien.






