EU führt verpflichtenden "Kündigungsbutton" für Verbraucher ein
Eine neue EU-Richtlinie verpflichtet Unternehmen, auf ihren Websites einen „Kündigungsbutton“ einzuführen. Mit dieser Änderung soll die Vertragskündigung für Verbraucher vereinfacht werden. Die Regelung tritt am 19. Juni in Kraft.
Die Richtlinie wurde in Deutschland bereits in nationales Recht umgesetzt, sodass der Button für Verträge unter deutscher Gerichtsbarkeit verpflichtend ist. Andere EU-Länder müssen die Richtlinie zunächst in ihre nationalen Gesetze übernehmen, bevor sie verbindlich wird.
Ab dem 19. Juni müssen Unternehmen einen deutlich sichtbaren und entsprechend beschrifteten „Kündigungsbutton“ auf ihren Websites anzeigen. Dieser muss genauso einfach zu bedienen sein wie der ursprüngliche Vertragsabschluss. Bei einer Kündigung müssen Verbraucher umgehend eine Bestätigung in einem speicherbaren Format – etwa per E-Mail – erhalten.
Die neue Regelung berührt nicht das bestehende gesetzliche Widerrufsrecht, das weiterhin bei 14 Tagen liegt. Fehlt der Button jedoch, kann sich die Widerrufsfrist auf bis zu 12 Monate und 14 Tage verlängern.
Der „Kündigungsbutton“ soll digitale Vertragskündigungen erleichtern. Sein Fehlen könnte für Verbraucher zu längeren Widerrufsfristen führen. Unternehmen müssen die Vorgaben einhalten, um eine Verlängerung dieser Fristen zu vermeiden.






