Geretsrieder Gemeinderat stärkt Arbeitsplatzdichte in Gewerbezonen
Der Stadtrat von Geretsried hat Pläne zur strategischen Entwicklung der nördlichen und östlichen Gewerbegebiete bekannt gegeben, die künftig nicht mehr für soziale Zwecke genutzt werden sollen. Ziel ist es, diese Gebiete aufzuwerten und die Arbeitsplatzdichte zu erhöhen. Der Rat schlägt vor, das laufende Änderungsverfahren sowie die damit verbundenen vorübergehenden Einschränkungen für das Gewerbegebiet Gelting Ost aufzuheben. Stattdessen soll das Verfahren nach den regulären Standards neu gestartet werden. Allerdings hat das Landratsamt auf Unstimmigkeiten zwischen dem Flächennutzungsplan und dem Bebauungsplan für das Gewerbegebiet Blumenstraße hingewiesen. Um dies zu beheben, hat der Stadtrat Maßnahmen beschlossen, die Rechtssicherheit für die Entwicklung der Gewerbegebiete entlang der Blumenstraße und der Traunreuter Straße schaffen sollen. Parallel dazu muss der Flächennutzungsplan überarbeitet und die Planung des Bebauungsplans für das Gewerbegebiet Blumenstraße neu ausgelegt werden. Ursprünglich hatte der Rat Änderungsverfahren eingeleitet und vorübergehende Baubeschränkungen für die Gewerbegebiete verhängt. Das Ziel besteht darin, diese Gebiete durch den Ausschluss von sozialen Einrichtungen und Beherbergungsbetrieben gezielt zu stärken. Geretsried, das im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen liegt, treibt seine Pläne zur Entwicklung der Gewerbegebiete weiter voran. Der Stadtrat strebt an, Rechtssicherheit zu schaffen und die Gebiete so zu gestalten, dass die Arbeitsplatzdichte steigt. Die konkreten Details und Verfahren für das Gewerbegebiet Gelting Ost werden derzeit noch geprüft.