03 November 2025, 04:19

Gericht bestätigt erhöhte Rehschussquote

Zwei Rehe auf Gras.

Gericht bestätigt erhöhte Rehschussquote

Ein Jagdpächter hat die von den lokalen Behörden festgelegte Abschussquote für Rehwild angefochten. Das zuständige Verwaltungsgericht hat kürzlich ein Urteil in dem Streitfall gefällt. Der Pächter hatte ursprünglich einen Abschuss von 60 Rehen für die Jagdjahre 2019/2020/2021 vorgeschlagen, was vom Vorstand des Jagdvereins unterstützt wurde. Die Behörden erhöhten die Quote jedoch auf 72 Tiere und beriefen sich dabei auf die Einhaltung der einschlägigen Jagdgesetze. Der Pächter bestreitet diese Erhöhung und verweist auf ein forstwirtschaftliches Gutachten, das den Verbiss durch Rehwild als 'vertretbar' einstuft. Er argumentiert, dass die bestehende Abschussrate beibehalten werden könne. Zudem stellt er die zusätzliche Bewertung des Wildhüters infrage und führt an, dass diese nicht belege, dass eine natürliche Verjüngung für alle Baumarten unmöglich sei. Der Pächter beharrt darauf, dass die Jagdbehörde bei der Festsetzung der Abschussziele keinen Ermessensspielraum habe und das Gericht prüfen müsse, ob die Behörde die relevanten Tatsachen korrekt gewürdigt habe. Das Gericht betonte, dass der Jagdplan geändert werden müsse, falls sich die zugrundeliegenden Bedingungen für den Abschussplan ändern. Es hob hervor, dass die Jagdbehörde bei der Entscheidung über einen Abschussplan verschiedene öffentliche und private Interessen abwägen müsse – etwa wirtschaftliche und kulturelle Nutzungsansprüche an das Land sowie jagdliche Ziele. Das Gericht entschied, dass die Klage des Pächters zwar zulässig, aber unbegründet sei, und bestätigte die Entscheidung der Jagdbehörde als rechtmäßig und nicht rechtsverletzend für den Pächter. Das zuständige Verwaltungsgericht hat zugunsten der Jagdbehörde entschieden und die erhöhte Abschussquote für Rehwild aufrechterhalten. Die Argumente des Pächters wurden geprüft, doch das Gericht gelangte zu dem Schluss, dass die Entscheidung der Behörde rechtmäßig sei und verschiedene Interessen im Einklang mit den geltenden Jagdgesetzen abwäge.