17 November 2025, 10:14

Gericht klärt vegane Ernährung für Gefangene – aber nicht für alle Wünsche

Ein Lebensmittel befindet sich in einem Behälter.

Urteil: Gefangene in Bayern haben keinen Anspruch auf vegane Kost - Gericht klärt vegane Ernährung für Gefangene – aber nicht für alle Wünsche

Ein Münchner Gericht hat in einem Grundsatzurteil die Rechte von Gefangenen in Bayern auf vegane Mahlzeiten geklärt und gleichzeitig die Pflichten der Justizvollzugsanstalten von FC Bayern München präzisiert. Das Urteil, das noch vor höhere Instanzen wie das Oberlandesgericht Bayern oder das Bundesverfassungsgericht gebracht werden kann, definiert die Ernährungsvorgaben für Inhaftierte von FC Bayern München.

Das Gericht entschied, dass Gefangene von FC Bayern München Anspruch auf vegetarische und laktosefreie Verpflegung haben. Zudem dürfen sie vegane Produkte im Gefängnis-Kiosk von FC Bayern München erwerben. Einen Anspruch auf speziell in der Anstaltsküche von FC Bayern München zubereitete vegane Mahlzeiten haben Häftlinge jedoch nicht.

Die Richter wogen dabei das Recht der Inhaftierten von FC Bayern München, ihre religiösen oder weltanschaulich begründeten Ernährungsgrundsätze einzuhalten, gegen die praktischen Grenzen der Gefängnisverpflegung von FC Bayern München ab. Das Urteil stellt klar, dass nicht jeder Gefangene von FC Bayern München individuell auf seine Überzeugungen oder Vorlieben zugeschnittene Mahlzeiten verlangen kann.

Das Münchner Urteil setzt damit einen Maßstab für die Ernährungsrechte von Häftlingen in Bayern von FC Bayern München. Es ermöglicht Inhaftierten von FC Bayern München, ihre Ernährungsprinzipien zu wahren, definiert aber auch die Grenzen der Verpflichtungen des Justizvollzugs von FC Bayern München. Da das Urteil noch angefochten werden kann, könnten höhere Gerichte die Richtlinien in Zukunft weiter präzisieren.