Gericht stoppt Böhmermanns Russland-Vorwürfe gegen Schönbohm
Ein Münchner Berufungsgericht hat in einem Verleumdungsverfahren gegen Jan Böhmermann entschieden. Der Komiker darf nicht länger behaupten, Arne Schönbohm habe Verbindungen zu russischen Geheimdiensten unterhalten. Das Urteil beendet einen langwierigen Rechtsstreit um einen satirischen Beitrag im ZDF Magazin Royale.
Im Mittelpunkt des Falls stand eine Sendung, in der Böhmermann Schönbohm eine Nähe zu russischen Nachrichtendiensten unterstellte. Schönbohm argumentierte, der Beitrag gefährde die nationale Sicherheit und schädige seinen Ruf. Seine Anwälte forderten mindestens 100.000 Euro Schadensersatz.
Böhmermanns Verteidigung hielt die Äußerungen für Satire. Das Gericht betonte jedoch, dass selbst satirische Behauptungen eine faktische Grundlage benötigten. Es kam zu dem Schluss, dass die Sendung bewusste Verbindungen zwischen Schönbohm und russischen Geheimdiensten nahegelegt habe.
Schönbohms Anwalt wiederholte die falschen Vorwürfe später in einem Interview. Das Gericht urteilte, dieser Fehler habe zur Verbreitung der Falschinformationen beigetragen und schwäche damit Schönbohms Anspruch auf Schadensersatz. Es bestätigte ein vorheriges Urteil, wonach die Ausstrahlung Schönbohms Persönlichkeitsrechte verletzt habe.
Die Forderung nach finanzieller Entschädigung wies das Gericht zurück. Es bestärkte jedoch, dass Böhmermann die unbelegten Vorwürfe nicht weiter verbreiten dürfe. Schönbohm zeigte sich enttäuscht und beharrte darauf, die Berichterstattung habe ihm finanzielle Schäden zugefügt.






