08 June 2026, 20:12

Gericht stoppt Linkspartei nach Vorwürfen gegen AfD-Abgeordnete

Linkenpartei darf AfD-Abgeordnete nicht mehr 'Arschlöcher' nennen

Gericht stoppt Linkspartei nach Vorwürfen gegen AfD-Abgeordnete

Ein Gericht in Rostock hat in einem Streit zwischen der Linkspartei und AfD-Abgeordneten über Vorwürfe der Verspottung zu Ungunsten der Linkspartei entschieden. Im Mittelpunkt des Verfahrens standen Behauptungen, dass AfD-Politiker während einer Landtagssitzung die Parkinson-Symptome eines Mitglieds der Linkspartei lächerlich gemacht hätten. Dreizehn AfD-Abgeordnete setzten eine einstweilige Verfügung durch, um Teile einer Pressemitteilung blockieren zu lassen.

Der Konflikt begann im April 2025, als der Linkspartei-Abgeordnete Dirk Bruhn AfD-Politikern vorwarf, seine Parkinson-Symptome verspottet zu haben. Da keine weiteren Zeugen im Landtag den Vorfall bestätigten, zweifelten die Richter die Glaubwürdigkeit der Aussage an.

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Das Oberlandesgericht Rostock urteilte, dass die Äußerungen der Linkspartei unrechtmäßig in die Persönlichkeitsrechte der AfD-Abgeordneten eingegriffen hätten. Zwar müssten Politiker scharfe Kritik ertragen, doch zog das Gericht bei unbegründeten persönlichen Angriffen eine Grenze. Ein früherer Antrag auf eine einstweilige Verfügung war vom Landgericht Rostock teilweise abgelehnt worden.

Dreizehn AfD-Abgeordnete, darunter der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Enrico Schult, hatten rechtliche Schritte eingeleitet. Schult bezeichnete das Urteil als Bestätigung, während der AfD-Abgeordnete Thore Stein der Linkspartei vorwarf, falsche Behauptungen zu verbreiten. Die Gerichtsentscheidung verbietet zwei Kreisverbänden der Linkspartei, umstrittene Passagen ihrer Pressemitteilung erneut zu veröffentlichen.

Die einstweilige Verfügung hindert die Linkspartei daran, ihre Vorwürfe ohne Belege zu wiederholen. Das Urteil unterstreicht die Grenzen politischer Rede, wenn es um persönliche Angriffe geht. Die betroffenen AfD-Abgeordneten begrüßten die Entscheidung als Schutz ihrer Reputation.

Quelle