Gericht stoppt Spiegel-Berichte über Christian Ulmen und Deepfake-Skandal
Johanna MüllerGericht stoppt Spiegel-Berichte über Christian Ulmen und Deepfake-Skandal
Das Hanseatische Oberlandesgericht hat Der Spiegel die Veröffentlichung zentraler Teile seiner Berichterstattung über den Schauspieler Christian Ulmen untersagt. Im Mittelpunkt des Urteils steht ein Deepfake-Skandal, der dem Magazin verbietet, bestimmte private Kommunikationen zu verbreiten. Zudem darf Der Spiegel nicht behaupten, Ulmen habe mit künstlicher Intelligenz erzeugte Pornografie mit seiner Ex-Frau, der Schauspielerin Collien Fernandes, hergestellt oder verbreitet.
Ulmen hatte im April erstmals vor dem Landgericht Hamburg gegen Der Spiegel geklagt. Im Mai entschied das Gericht, dass die Berichterstattung des Magazins über die Deepfake-Vorwürfe rechtlich zulässig sei. Das Hanseatische Oberlandesgericht hat nun Teile dieses Urteils aufgehoben.
Das Oberlandesgericht sah keine ausreichenden Beweise dafür, dass Ulmen das gefälschte Material produziert und verbreitet habe. Zudem stuft es Zitate aus einer E-Mail, die Ulmen an seinen Verteidigungskanzlei geschickt hatte, als „höchstpersönlichen Lebensbereich“ ein, der nicht veröffentlicht werden dürfe. Der Spiegel bleibt es jedoch erlaubt, über Fernandes’ Vorwürfe der körperlichen Gewalt gegen Ulmen zu berichten.
Das Urteil ist ein Erfolg für Ulmens Kanzlei Schertz-Bergmann, die argumentiert hatte, die ursprüngliche Spiegel-Berichterstattung habe zu übermäßiger Medienaufmerksamkeit und öffentlicher Debatte geführt. Unterdessen ermitteln Staatsanwälte in Potsdam gegen Ulmen wegen separater Vorwürfe häuslicher Gewalt.
Als Reaktion auf den Skandal kündigte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig Pläne an, das Strafrecht gegen nicht einvernehmliche sexualisierte Deepfakes zu verschärfen. Auch andere Politikerinnen wie SPD-Vorsitzende Bärbel Bas und die ehemalige Grünen-Co-Vorsitzende Ricarda Lang fordern strengere Regulierungen gegen den Missbrauch von KI.
Die Gerichtsentscheidung schränkt Der Spiegel in der Veröffentlichung bestimmter Details des Falls ein. Ulmen bleibt wegen des Vorwurfs der häuslichen Gewalt unter Ermittlung, während die Politik über neue Maßnahmen gegen digitale sexualisierte Gewalt diskutiert. Das Urteil klärt, was in diesem anhaltenden Rechtsstreit berichtet werden darf – und was nicht.






