Gericht wehrt Eilanträge gegen Flüchtlingsheim in Gunzesried-Säge ab
Elias BraunGericht wehrt Eilanträge gegen Flüchtlingsheim in Gunzesried-Säge ab
Das Verwaltungsgericht Augsburg hat Eilanträge von Anwohnern gegen eine Flüchtlingsunterkunft in Gunzesried-Säge abgewiesen. Mit dem Urteil darf die Einrichtung im Landkreis Oberallgäu weiterhin betrieben werden. Die Anwohner hatten geltend gemacht, die Unterkunft verletze ihre Rechte.
Das Gericht kam zu dem Schluss, dass den Antragstellern die notwendige Antragsbefugnis für eine einstweilige Verfügung fehle. Zudem sah es keine dringenden Verstöße gegen die Rechte der Nachbarn. Dies folgt auf ein früheres Urteil desselben Gerichts, das einen ähnlichen Antrag der Gemeinde Blaichach abgelehnt hatte.
Die Entscheidung bedeutet, dass die Flüchtlingsunterkunft vorerst geöffnet bleiben kann. Gegen das Urteil wäre der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die nächste Instanz. Die weiteren Schritte hängen davon ab, ob die Gemeinde oder die Anwohner nach der anstehenden Gemeinderatssitzung rechtliche Schritte einleiten.