Grevenbroich verschärft Leinenpflicht für Hunde zum Schutz wildlebender Tiere
Ben SchmidtGrevenbroich verschärft Leinenpflicht für Hunde zum Schutz wildlebender Tiere
Neue Regeln für Hundehalter in Grevenbroich treten diesen Frühling in Kraft
Die Maßnahmen sollen den Schutz wildlebender Tiere während der Brut- und Setzzeit gewährleisten. Halter müssen nun in bestimmten Gebieten strengere Leinenpflichten beachten, um Störungen und Konflikte zu vermeiden.
Der Frühling ist für viele Wildtiere in der Region die wichtige Zeit der Fortpflanzung und Aufzucht. Schon der Geruch eines Hundes kann bei Wildtieren Stress auslösen – mit der Folge, dass Nester verlassen oder Jungtiere von ihren Eltern getrennt werden. Zudem können Hunde durch ihren natürlichen Jagd- und Spurtrieb gefährdete Arten zusätzlich beunruhigen.
Um die Risiken zu verringern, müssen Hunde während der gesamten Saison in Wäldern und offenen Landschaften angeleint werden. Auf Wald- und Feldwegen dürfen sie zwar frei laufen, müssen aber unter Kontrolle bleiben und den Weg nicht verlassen. Betreten Hunde abseits der Wege bewaldete Flächen, Äcker oder Weiden, ist die Leine Pflicht.
Auch in besiedelten Gebieten gelten klare Vorgaben: Auf öffentlichen Straßen, in öffentlichen Einrichtungen und im Nahverkehr müssen Hunde angeleint sein. Die Behörden warnen, dass es zwischen freilaufenden und angeleinten Hunden zu Konflikten kommen kann, die für Menschen und Tiere gefährlich werden.
Die neuen Bestimmungen sollen die Interessen von Hundehaltern und den Artenschutz in Einklang bringen. Durch das Anleinen in sensiblen Bereichen hofft die Stadt, Störungen in einer kritischen Phase für die heimische Tierwelt auf ein Minimum zu reduzieren. Wer gegen die Regeln verstößt, muss mit Strafen nach der örtlichen Verordnung rechnen.






